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Gretchenfrage: GEMA / AKM
Wenn ein Autor (gleichgültig ob Komponist oder Bearbeiter) erst nach 1943 verstorben ist oder es bisher ganz unterlassen hat, sind seine Werke nach geltendem Recht geschützt. Darüber wachen die nicht ganz unumstrittenen Rechteverwertungsgesellschaften, jedenfalls sollten sie.
Wie schaut nun Eure tägliche Praxis aus?
Wenn man sich die Noten von einem Verlag gekauft hat, wurde damit i. d. R. auch das Aufführungsrecht erworben. Das ist sicher die Regel.
Wie jedoch ist zu verfahren, wenn z. B. Kantor XYZ in seiner Orgelvesper einschlägige Werke spielt, die er dank kollegialer Raubkopien auswendig kann?
Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, auch den kirchlichen Bereich mit GEMA/AKM-Veranstaltungslisten zu überziehen? Ich könnte wetten, das war bisher so ziemlich blunz'n.
Eure Erfahrungen/Kenntnisse zu diesem Thema könnten das Sommerloch neben dem »Gotteslob« ganz gut stopfen.
Apropos Gotteslob: Wer da in den letzten paar Jahren 3 Takte Halleluja geschrieben hat, ist wohl schon Urheber...
Eigentlich schlägt mein Herz für IMSLP und CPDL und ich grüße alle, die dort veröffentlichen, aufs herzlichste.
für den Bereich der katholischen Kirche gibt es dazu eine Vereinbarung mit der GEMA.
Siehe zum Beispiel hier:
http://www.bistum-eichstaett.de/kirchenm...d-urheberrecht/
#3 RE: Gretchenfrage: GEMA / AKM
GEMA? Dieser Datenkrake kann mich mal ...
Vor Jahren tauchten gelegentlich irgendwelche Listen auf, in die ich beflissendst einzutragen hatte, was ich so spiele. Ich habe sie stets ignoriert. Auf Nachfrage von irgendwelchen "übergeordneten" Instanzen (Dekanat etc.) habe ich immer geantwortet, dass ich bei meiner Gemeinde als Kantor angestellt sei und nicht bei der GEMA als Verwaltungskraft ohne Lohnanspruch. Wenn irgendjemand von der GEMA wissen wolle, was ich spiele, dann solle er sonntags in die Wichernkirche kommen und mitschreiben. Es ist nie jemand gekommen. Und seit einigen Jahren läßt man mich auch mit diesem Unsinn in Ruhe. Kollegen auf Vollzeitstellen allerdings haben - im Gegensatz zu mir - Zeitkontingente für Verwaltungstätigkeiten in ihren Arbeitsplatzbeschreibungen. Die müssen wohl ...
Zu den gelegentlich kursierenden Horrormeldungen, GEMA-Häscher würden Chorproben aufsuchen, um zu eruieren, ob dort auch ordnungsgemäß erworbenes Notenmaterial verwendet wird, seien folgende Abwehrmaßnahmen empfohlen:
Wir kaufen unsere Chornoten. Und wenn da jemand unangekündigt käme, würden einige kräftig gebaute Herren aus dem Baß, darunter der Pfarrer und der Unterfertigte, dem guten Mann sehr deutlich machen, wer im Probenraum das Hausrecht ausübt. Und dass eine Kontrolle der Notenschränke durchaus möglich sei - nach Antrag an den und Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand. Und jetzt wolle man weiter ungestört Musik machen.
Die GEMA-Abgesandten hätten die selben Befugnisse wie die GEZ-Spitzel - nämlich gar keine.
Zitat
Wenn man sich die Noten von einem Verlag gekauft hat, wurde damit i. d. R. auch das Aufführungsrecht erworben. Das ist sicher die Regel.
Falsch.
Mit dem Kauf der Noten bist Du rechtmäßiger Inhaber einer "Werkskopie des vom Urheber gesetzlich geschützten Orginals" die im Auftrag des Verlages mit dem Autor, sprich dem Komponist hergestellt wurde (egal ob auf elektronischem Wege, per Download oder in gedruckter Form) und für die der Komponist je verkauftem Exemplar XX Geld als Honorar erhält. Nicht mehr und nicht weniger.
Ein Aufführungsrecht erhält derjenige, der an die GEMA bzw. VG Musikredaktion nach entsprechendem Nachweis von Quelle, Komponist, Titel eine öffentliche Aufführung anmeldet und dementsprechend Beiträge abführt. Und dies jedoch nicht einmal sondern mit jeder Aufführung erneut.
Wie schon oben angeführt, haben die Kirchen eine Vereinbarung mit der GEMA bzw. mit der VG Musikedition die im Auftrag der GEMA die Vergütungsansprüche gegenüber den Freikirchen erhebt. Dies wird über Pauschalverträge abgewickelt. Fragen zu Programmen bzw. Liedern dienen lediglich der Zuordnung des Kuchens an die jeweiligen Verlage/Komponisten "pi mal Daumen"...
Der jährlich entrichtete Betrag (gestaffelt nach Gemeindegrößen) deckt z.B. die Kopieberechtigung für den Pfarrer bei Hochzeiten etc. ab sowie die "Aufführungsgebühren" bei Konzerten oder ähnlichem. Generell sind jedoch Choräle die dem Gemeindegesang dienen nicht GEMA-pflichtig bzw. wird für deren Aufführung im Gottesdienstlichen Gebrauch keine Gebühr erhoben. Sie fallen jedoch !! unter den Copyright-Schutz der jeweiligen Verlage.
Generell ist zu sagen: Kopieren von Noten ist (auch für zuhause) verboten. Einzig handschriftliche Übertragungen dürfen von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden.
Um den oben angeführten "Auswendigorgler" zu erwähnen... hier wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner weiter nachfragen, wo er das Original hat. Übt er jedoch in einer frei zugänglichen und gut besuchten Kirche werktags, kann es schon sein, dass ein Stapel Kopien auf der Orgelbank oder Kopien am Notenpult gewisse Instanzen auf den Plan ruft.
Gemäß dem Leitsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter", wird hier wohl doch oft mehr eingeschüchtert als dass tatsächlich etwas dagegen unternommen wird. Hier liegen die Gewinnmargen "weltlicher" Musik doch entscheidend höher und sind daher lukrativer in der Nachverfolgung der Kleinkriminellen (siehe unzählige Abmahnanwälte mit denen sich erst jetzt der Bundestag beschäftigt hat..).
Das soll jetzt aber keine Aufforderung oder ein Freibrief für illegale Tätigkeiten sein. Denkt an die vielen Kleinverlage und an die Vielzahl der Komponisten unserer Musik, die dank GEMA dann doch Zweimarkfünfzig im Jahr bekommen.
Wer sich mehr dafür interessiert, erhält auf der Webseite der VG Musikedition weitere Ausführungen zu diesem Thema.
Zitat
http://www.vg-musikedition.de/musik_gottesdienst.php
@Gemshorn: Es dürfte sich - nicht zuletzt nach dem UhrG - so gehören, daß Textdichter und Komponist am Kopf der Noten genannt werden. Das sollte kein Problem darstellen.
@Michael: Bei meiner letzten Zeile (s. u.) habe ich auch und besonders an Dich gedacht [grin]
@hahoern: Daas bezieht sich ausschließlich auf gottesdienstlichen Gebrauch.
Ob eine konzertante Aufführung als "... und anderen kirchlichen Veranstaltungen" darunter zu verstehen ist, bleibt ein wenig unklar, insbesondere wenn Eintritt oder "Spende erbeten" verlangt wird. Allein der Veranstaltungsort "Kirche" macht die Veranstaltung m. E. noch nicht zu einer "kirchlichen".
Die Tatsache, daß ein hoher Anteil der UhrG-Nutznießer in Reihen des NGL*) und des "volkstümlichen Schlagers" sitzt, macht schon etwas beklommen. Jeder DöDel, der ein altes Volkslied ausbuddelt und einen 1-4-5-Satz dazu schreibt, ist schließlich schon wer.
Insbesamt ist das ein höchst unerfreuliches Thema, weil man mit seiner Beschäftigung zur Schlußfolgerung geradezu gedrängt wird, daß die einschlägige Lobby überwiegend dem kulturellen Bodensatz entspringt.
*) gemeint ist hier wie üblich "Neues Geistliches Lied" und nicht etwa "Neues Gotteslob" ... obwohl...
Im Merkblatt der EKD ist es meines Erachtens besser beschrieben, was kirchliche Veranstaltungen und Aufführungen sind, und was nicht. Und somit was unter "Pauschale Abgeltung bzw. Pauschalvertrag mit der GEMA" gemeint ist.
http://ekkw.de/kirchenmusik/GEMA/Merkbla...chalvertrag.pdf
Eine sehr gute Ausführung zum Thema Urheberrecht der Ev. Landeskirche dann im Link dieses Pauschalvertrags, wirklich lesenswert und es sollten keine Fragen mehr offen bleiben.
http://www.ekd.de/download/urheberrecht.pdf
.... wenn man selbst Urheber ist, sieht die Sache schnell ganz anders aus. Die Gema ist leider ein Riesen-Tiger geworden, den viele mir bekannte Musiker noch nie mit einem guten Wort bedacht haben. Beate Leibe äußert sich auf ihrer Webseite z.B. so, dass sie geradezu Wert darauf legt, damit nicht zu tun zu haben. Die letzten Neuerungen bei der Gema waren in der Öffentlichkeit auch nicht gerade gut angekommen.
Aber die VGs machen üblicherweise ordentliche Arbeit und es kommt auch tatsächlich bei den Urhebern Geld an! Und da ist die werkgenaue Angabe auch nötig, weil dann eben der "Halleluja-Amen-Komponist" nur Geld bekommt, wenn es auch gesungen oder gespielt wird. Und sonst werden nämlich auch Leute wie Gegenwartskomponisten, die sehr schöne Sachen machen, entsprechend beteiligt. Wer wirklich mal eigene Stücke geschrieben hat, bis sie druckreif sind, der weiss, wieviel Arbeit dahinter steckt und dafür sollte man als Musiker schon Wertschätzung zeigen. Dass dies natürlich umso weniger nachvollziehbar bleibt, desto "undurchsichtiger" für den Außenstehenden die Organisation ist, die solche Nutzungsentgelte einsammelt, liegt leider in der Natur der Sache. Und oft genug wird man als Musiker auch nur dumm angemacht, wenn man im Rahmen eines Konzertabends dezent nach der Gema-Liste fragt.
Die ganze Kopiererei ohne jegliches Unrechtsbewusstsein kann einem schon wehtun, wenn man als Urheber wirklich viel Zeit und Geld investiert hat und man mal daneben steht, wenn ein Nutzer das eigene Werk mal eben durch den Kopierer zieht.
Bei Noten achte ich deshalb schon lange darauf, möglichst Originale auch zu besitzen. Das wird aber ganz schnell schwierig, weil Werke heute schon nach wenigen Jahren out of print sein können.
Sehr lobenswert finde ich die Praxis vieler amerikanischer Komponisten oder z.B. auch von Michael Schütz, dass sie ihre Stücke sowohl einzeln, wie auch in dann günstigeren Sammelbänden und oft auch als pdf anbieten. Da ist das Risiko gering und man investiert die oft sehr moderaten Kosten dann auch.
Laurie
Zitat von Laurie Phelps
.... wenn man selbst Urheber ist, sieht die Sache schnell ganz anders aus.
In meinem letzten Beitrag hatte ich versucht zu verdeutlichen, daß die eigentlichen GEMA/AKM-Nutznießer oftmals diejenigen sind, die eher im lyrisch-musikalischen Bodensatz pseudokünstlerischen Schaffens schürfen.
Nehmen wir mal dafür ein Beispiel (ausdrücklich nix mit Orgel):
Es gibt ... hm ... - "Komponisten" kann ich dazu nicht sagen... - "Autoren", die aus volkstümlichen Versatzstücken immer neue "volkstümliche Lieder"*) zusammenkombinieren, den Krempel mit max. 1-4-5 (meist noch fehlerhaft) harmonisieren oder mit Terzparallelen von A-Z aufhübschen. Bei den Verwertungsgesellschaften haben sie mit solchen "Werken" schon einen langen Zettel. Zu allem Überdruß wird in bekannten Samstagabendsendungen das Volk selbst von den Öffis mit solchem "Volks"musikindustrie-Müll eingelullt.
Hier fehlt es vielleicht an Qualitätskontrolle bei den Verwertungsgesellschaften.
Schließlich bekäme ich beim Patentamt das 72.869. Patent für eine Mausefalle auch nicht mehr durch.
Nicht gemeint mit meinen Anwürfen habe ich jene Tonschöpfer, die von Komposition wirklich etwas verstehen. Oftmals müssen diese sich am gegenüberliegenden Ende der Verdienstskala positionieren als jene "lustigen Volksmusikanten".
*) im Gegensatz zum echten Volkslied, das einen harten historischen Selektionsprozeß hinter sich und damit sein kulturelles Überleben verdient hat
#11 RE: Gretchenfrage: GEMA / AKM
Noch' n Schwank zum Thema "Verdienstskala".
Vor knapp 40 Jahren hatte ich mein erstes hauptamtliches Kantorat in einem bekannten Ferienort in den Alpen. Die Stelle war gut dotiert - aber als Berufseinsteiger war man halt noch in den unteren Stufen des BAT und demzufolge nicht gerade auf Rosen gebettet. An allen Ecken jener lauschigen Skimetropole gab es irgendwelche pseudobayerischen Touristenkneipen, in denen allabendlich zwei, drei in schmucke Tracht gekleidete "Musiker" sich auf älplerischen Folklore-Instrumenten produzierten. Sie bekamen - ein Wirt hat es mir verraten - pro Stunde und pro Nase 200 Mark. Ich hatte damals keine Kasualien im Dienstvertrag und bekam daher dafür Honorar - für eine Beerdigung oder Trauung 33,40 Mark - brutto. Zugegeben - bei den Hochzeiten gab's oft erklecklich mehr, weil eine zur Gemeinde gehörende "wüldromantische" Kapelle mit Orgel sich bei der Münchener Schickeria damals größter Beliebtheit als Hochzeits-Tatort erfreute. Aber im Vergleich zu den "Kollegen" von der VVD (volkstümelnde Verblödungsdivision) war ich ein armer Schlucker. Die karrten ihr "Equipment" im 5er BMW von Kneipe zu Kneipe. Unsereiner hechelte mit einem biederen Opel Ascona (gebraucht) von Spieltisch zu Spieltisch.
Allein schon die Erinnerung daran würde mich dazu bewegen, meine Noten stets zu kaufen. Denn das bringt dem (seriösen) Komponisten wirklich was. Von den Aufführungen hat er nicht viel - es sei denn, seine Opera würden in Dorfkneipen gespielt ... Denn das Punktesystem der GEMA belohnt (Halb-)Kadenzenmüllkutscher und bestraft den soliden Handwerker - den wirklichen Könner erst recht.
LG
Michael
Zitat von Wichernkantor
...(Halb-)Kadenzenmüllkuscher...
HAR HAR HAR !!! Vor-Lachen-auf-die-Schenkel-schlag...
[grin] [grin] [grin] [grin] [grin] [grin] [grin]
Hallo,
ich beachte im Prinzip die genannten Regularien. Von allen Stücken, die ich spiele, habe ich die Originalausgaben oder es sind Kopien aus gemeinfreien Ausgaben bzw. Ausgaben, die nicht mehr erhältlich sind. Allerdings ist es mir vielfach einfach nicht möglich, ohne Kopien zu arbeiten. Ich nehme oft die Stücke vor und nach dem Gottesdienst aus 3 verschiedenen Heften/Büchern, dann brauche ich fast immer ein Halleluja-Heft und manchmal 3-4 Hefte mit Choralsätzen. Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, habe ich da einfach ein Transportproblem. Neben den Dingen, die ich für die Arbeit brauche (oft auch Notebook), kommen dann noch Orgelschuhe, Brille, Strifte, Klebezettel usw. müssen ja auch mit. Da in vielen Heften auf das Umblättern sowieso wenig Rücksicht genommen wird, habe ich halt anscheinend lauter Wendestellen dabei...
@PeterW: Konzerte mit ernster Musik sind durch den GEMA-Vertrag der Kirchen gedeckt.
@Wichernkantor: Die letzte GEMA-Statistik habe ich sehr genau und sogar freiwillig geführt, dabei aber ein ganzes Jahr lang nur Stücke meiner Lieblingskomponisten gespielt. Ich melde auch 10-Minüter bzw. achte ggf. darauf, dass die Stücke aus einer Sammlung, die ich im Gottesdienst spiele, mehr als 10 Minuten ausmachen (nach GEMA-Datenbank).
Zu Liedblättern: Erlaubt sind, wie schon gesagt, nur Einzelblätter. Geheftete Liedblätter sind aber m.W. für einzelne Gottesdienste zulässig (Hochzeiten, aber auch ein Geheft "Weihnachten 2013".
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
Hallo,
was ich ein Unding finde ist, dass man sich Dinge wie den "Holzmichel" schützen lassen kann. Aber unser Markenrecht ist da ja auch sehr merkwürdig. So hat sich doch tatsächlich eine rechtspopulistische politische Gruppe kürzlich den Slogan der Montagsdemonstrationen 1989 "Wir sind das Volk" schützen lassen. Da läuft allerdings ein Einspruch der Stadt Leipzig.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
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