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Copyright
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich möchte gerne ein paar Notensätze für das kleine Instrumentalensemble unserer Gemeinde schreiben. Nichts weltbewegendes, einfach "Gebrauchsmusik". Ich möchte jetzt in keine Rechte-Falle laufen. Darf es als allgemeingültig angesehen werden, dass jegliche Rechte an einer Melodie (und nur die will ich übernehmen) in Deutschland siebzig Jahre nach dem Tod des Komponisten erlöschen und damit Gemeinfrei werden? Oder muss ich ggf. noch weiteres beachten?
Klar ist mir, dass eine Melodiebearbeitung eines an und für sich gemeinfreien Werkes wiederum eine künstlerische Arbeit darstellen und damit Rechte seitens des Bearbeiters nach sich ziehen kann, ich würde daher verifizierbar alte Melodien verwenden wollen.
Grüße,
Machthorn
Hallo Machthorn,
soweit ich weiß, dürfte es da keine Probleme geben. Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass es bei aktuellen Werken erlaubt ist, einen kleinen Ausschnitt (ich habe da als Anzahl sieben Noten im Hinterkopf) einer Melodie zu verwenden, ohne dass man dadurch Probleme bekommt. Allerdings bin ich kein Anwalt und deshalb wie bei der Bekanntgabe der Lottozahlen: "Diese Informationen sind wie immer ohne Gewähr". [smile]
Viele Grüße
Günther
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