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All rights reserved
Weil ich gerade in einem Lagerfeuer-Liederbuch auch eine ganze Reihe von Kirchenlieder aus dem Bereich NGL entdeckte und dort nebst der Autoren-, Komponisten- und Rechteinhaberangabe den Satz "All rights reserved" las.
Gilt diese Kennzeichnung quasi als "Schutz", um urheberrechtlich nicht belangt werden zu können?
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass für so ein Druckwerk großartig Abdruckrechte eingeholt wurden... Reicht es vielleicht doch, zusätzlich zu Autor und Komponist auch den aktuellen Rechteinhaber anzugeben? Ich frage das vor allem im Hinblick auf mein online-Orgelbuch, dem ich bisher nur Sätze alter Kirchenlieder hinzufügte.
Wikipedia dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Alle_Rechte_vorbehalten
Steht doch alles auf Wikipedia:
Das ist ein überholtes Kennzeichen, das die Autoren das Werk unter Urheberrechtsschutz stellen.
Die zwingende Verwendung von © [und nicht (C) ] war auch genau so eine Sache.
An der Zulässigkeit einer Veröffentlichung/Nutzung ändert sich dadurch nichts - das ist ein anderes Thema.
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