Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Rodgers 588 - Schnittste
#17 RE: Rodgers 588 - Schnittste
Lieber Michael,
ohne Detailkenntnisse über den genauen Installationsplatz und die tatsächliche installierte Hardware wäre ich mit so einem RatSCHLAG äußerst zurückhaltend.
Zur Ausstattung dieses Instrumentes gehören zur "Internen Abstrahlung (Hosenbein!)" zwei aufliegende routbare Satelliten. Der Spieltisch steht jetzt mit Sichtrichtung auf den Altar. Wenn die interne Abstrahlung einschl. der Satelliten denn wirklich in der örtlich akustischen Situation störend wirken sollte, ist sie per Piston abschaltbar (das haben Sie ja korrekterweise festgestellt.). Dies Instrument auch wenn schon ein paar Tage installiert, ist nach wie vor state of the art und wird immer noch geliefert und in Kirchen installiert.
Wenn seinerzeit der abnehmende und "bestallte Orgelsachverständige" befunden hat, daß die interne Abstrahlung als "Monitor" im Raum sinnvoll ist, um z. B. Irritationen bei akustischen Verzögerungen (wie bei schlechten Pneumatiken) vorzubeugen, dann ist ein solches Argument erst einmal fachlich fundiert zu entkräften.
Ihr Hinweis machte evtl. nur Sinn, wenn die Interne Spieltischabstrahlung (Hosenbein) z. B. durch eine durchbrochene Emporenbrüstung ins Kirchenschiff ertönte. Dies gilt allerdings nur, wenn die "interne" der externen Abstrahlung mindestens ebenbürtig wäre - was in diesem speziellen Fall absolut nicht der Fall ist. Dazu genügt sogar ein laienhafter Vergleich der technischen Verstärker- und Lautsprecherdaten.
Verbesserungsvorschläge aus spekulativem Halbwissen (denn sie verfügen offensichtlich nur über vage Beschreibungen und kein Detailwissen der Installation vor Ort!), ohne die Verantwortung für das klangliche Ergebnis zu übernehmen, halte ich für fahrlässig und unfair.
#18 RE: Rodgers 588 - Schnittste
Ich kann Clemens nur beipflichten:
Auftraggeber aller Veränderungsmaßnahmen muss der Eigentümer des Instrumentes sein - in diesem Fall die Kirchenstiftung, der Kirchenvorstand oder wie immer es in Österreich heißt.
Wenn die Orgel einen bereits im Lieferzustand vorhandenen oder während der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mangel aufweist, muss der Eigentümer diesen Mangel benennen und dokumentieren - sinnvoller Weise per digitaler Tonaufzeichnung. Dann muss geprüft werden, ob noch Gewährleistungsanspruch an den Lieferanten besteht. Eine Nachbesserung fehlerhafter Einzelton-Samples wurde ja wohl vom Lieferanten zugesichert - wem gegenüber? Und ist das schriftlich fixiert?
Wenn ja, dann wäre es Sache des Kirchenvorstandes, diese Nachbesserung in einer angemessenen Frist einzufordern. Erst wenn der Lieferant dem nicht nachkommt, kann der Eigentümer der Orgel (und sonst niemand!) den Auftrag zur Nachbesserung an eine andere Firma vergeben und ggf. deren Leistung dem Lieferanten in Rechnung stellen.
Sinnvoll erscheint es mir, mit dem Lieferanten noch einmal das Gespräch zu suchen und auf Behebung der Mängel zu pochen - so sie denn objektiv verifizierbar sind. Auch das muss aber der KV tun - es sei denn, er beauftragt damit eine dritte Person (Gutachter, Fachberater, OSV etc.).
"Ferndiagnosen" ohne jede Ortskenntnis und Ohrenschein sind in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.
LG
Michael
#20 RE: Rodgers 588 - Schnittste
Es ist nun mal das Los von uns Organisten, die Instrumente zu spielen, die man uns bereitstellt - mein Opa pflegte es so zu umschreiben: "Auf der Kirmes muss man mit den MäDchen tanzen, die da sind."
Wenn Du Änderungen an Deiner Dienstorgel willst, führt an einem Einvernehmen mit dem Besitzer dieser Orgel kein Weg vorbei. Du solltest den Mangel benennen und den KV auffordern, ihn beheben zu lassen. Dann bist Du immer auf der richtigen Seite. Vor allem das Nachbessern fehlerhafter Samples sollte doch eigentlich im Interesse des Eigentümers liegen ...
LG und viel Erfolg
Michael
#22 RE: Rodgers 588 - Schnittste
Zitat von Fivexx
Wie benennt man das, wenn man merkt, dass am Klangbild etwas nicht stimmt ?
Ich würde die Organistenkollegen mit in's Boot holen (oben schrieb Jesaiah von einem Team aus fünf Organisten) und nach dem Feststellen "Dass da was ist" in jedem Fall Pfarrer/Kirchenvorstand/sonstigen Entscheidungsträgern die Problematik vorführen und möglichst eine neutrale Person ein Protokoll anfertigen lassen, das man dem Lieferanten/Intonateur mit der Bitte um Nachbesserung vorlegen kann. Je nach persönlichem Leidensdruck würde ich unter Umständen als betroffener Organist im Extremfall sogar so weit gehen, einen Teil der Nachintonationskosten selbst zu tragen (z.B. gegen Spendenquittung), wenn die Finanzverantworlichen nicht mitspielen.
Ich stimme Wichernkantors Aussage zwar grundsätzlich zu, dass wir als Organisten mit den Instrumenten und ihren individuellen Möglichkeiten spielen sollen, hätte jedoch wie du keine Lust, mich jeden Sonntag über dieselben Mängel zu ärgern.
Viele Grüße
Trompetendulzian
Zitat von Gemshorn
Ehe wir hier im Geschwafel versinken, meine Frage an den Threaderöffner:
Brauchst du hinsichtlich deiner Fragestellung noch etwas? Oder ist das Thema erstmal erschöpft?
Antwort desselbigen: wir konnten inzwischen - auch dank des Inputs hier im Forum - die offenhörlichsten Probleme lösen. Alles weitere wird auch noch werden. Kurze Zusammenfassung: "Defekte Samples" scheint es in der 588 nicht zu geben, es lässt sich mit den Intonationsparametern alles lösen, wenn man sie denn verwendet.
Aus meiner Sicht kann der Faden geschlossen werden.
Nochmals danke für allen Input.
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!