Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
#1 Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
#3 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
Vielleicht kann man ja zumindest den Transport reinverhandeln - wer Flügel liefert, sollte auch eine (teilbare - das war bei der Excellent doch serienmäßig?) Digitalorgel transportieren können. Vielleicht gibt's ja auch das Neupert-Cembalo als Bonus oben drauf
#4 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
#5 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
#6 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
Wäre es "Garantie". Die Gewährleistung ist nicht viel wert, denn sie bedeutet nur, daß bei Gefahrenübergang (also Orgelübergabe) kein Sachmangel vorlag. Innerhalb der ersten 6 Monate muß dann der Verkäufer beweisen, daß der Sachmangel nicht schon vorgelegen hat, danach der Käufer. Wenn das Instrument also eine Woche nach Kauf abraucht, in dieser Woche aber fleißig gespielt worden ist, hat der Kunde erstmal schlechte Karten. Da kommt es dann auf die Kulanz des Verkäufers an. Unabhängig davon wäre es mir als Verkäufer dann auch trotz "Gewährleistung" peinlich und ich würde in die Spur gehen, um dem Kunden die Orgel auf Kulanz zu reparieren.
#7 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
Da muss ich widersprechen: die Rechtsprechung geht in den ersten sechs Monaten davon aus, dass ein auftretender Mangel verborgen bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer müsste nachweisen, dass dies nicht der Fall war, was kaum möglich ist. Nach sechs Monaten ist es genau umgekehrt, da müsste der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag, was ebenfalls in den seltensten Fällen möglich ist.
Also immerhin ein halbes Jahr Zeit, Mängel aufzuspüren ...
#8 RE: Schönes Stück - würde ich nehmen ;-)
Ich habe jetzt auch nachgelesen. Ja, und inzwischen sind es schon 12 Monate bei Verträgen nach dem 1.1.2022. Da freue ich mich für den Käufer, da damit die Verbraucherrechte gestärkt sind. Dennoch ist es keine Garantie und es kommt halt immer auf die Art des Fehlers an und wie die Beweisführung des Verkäufers dann ist. Aber Gewährleistung ist auch besser als gar nichts. Daher "korrigiere" ich meine vorherige Aussage.
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!