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Orgelnoten und Copyright
Hallo,
Zitat von Gemshorn
Solange das Original vorhanden ist, sehe ich — zumindest moralisch — kein großes Problem, für den Alltagsgebrauch Kopien anzufertigen. Ich ärgere mich eher, wenn ich das Orgelbuch aufschlage und das Geschmiere diverser Vorgänger in den Noten entdecke.
bei Noten ist nicht viel erlaubt. Wenn man beispielsweise zwei Liedzettel für einen Gottesdienst kopiert, ist das in Deutschland gerade noch legal, jedenfalls solange man die beiden Blätter nicht zusammentackert, denn dann muss man schon zahlen. Unser Kantor hat auf einer Fortbildung berichtet, dass selbst das Anfertigen von Kopien, um das Original zu schonen, weil man mit der Fahrrad zum Orgel Üben fährt, nicht zulässig sei, weil der Verlag ein Recht darauf habe, dass man die Noten abnutzt... Übrigens darf man auch für Zwecke von Studium und Lehre nicht ganze Bücher kopieren.
Ich kenne aber auch einen freiberuflichen Komponisten, der auf Einnahmen dringend angewiesen ist. Es wäre jammerschade, wenn der, anstatt zu komponieren, sonstwo jobben müsste...
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
Das sind ja überaus strenge Regeln.
Wenn ich in unser katholisches Orgelbuch zum Gotteslob schaue, finde ich als Satzkomponisten mehrheitlich Namen darin, um deren finanzielles Wohl ich höchstwahrscheinlich nicht besorgt sein muss. Und wenn ich sehe, was in manchen Kirchen an Mappen herumliegt, angefüllt mit Kopien aus diversen (prähistorischen und aktuellen Orgelbüchern, fällt mir eigentlich nur noch so ein dummer Spruch ein... wie ging der noch gleich? Wo kein Richter, da kein Henker. [grin] So ähnlich jedenfalls...
Zitat von Gemshorn
Solange das Original vorhanden ist, sehe ich — zumindest moralisch — kein großes Problem, für den Alltagsgebrauch Kopien anzufertigen.
Wenn ich selbst ein Original hätte, hätte ich da auch keine Bedenken. Aber wozu soll ich mir für 123€ die Orgelbücher kaufen und dann dazu Kopien machen, wenn ich für 128€ die Orgelbox bekomme?!
Zitat von Gemshorn
Ich ärgere mich eher, wenn ich das Orgelbuch aufschlage und das Geschmiere diverser Vorgänger in den Noten entdecke.
Das geht mir eben auch so, und deshalb will ich auch selbst nicht in den Gemeindebüchern rumschmieren.
LG Babs
Zitat von chp
wenn die Orgelbox eine Ringbuchsammlung ist (die Bezeichnungen "Sammelalbum" und "Ergänzungslieferung" spricht dafür), ist das ja ganz prima, da kann man ja auch die benötigten Seiten herausnehmen. Kopien könnte ich im Pfarrhaus machen, aber ich habe ja die Kopien samt Klarsichtfolien geerbt. Ich habe auch schon Noten fotografiert, die Fotos etwas bearbeitet (Kontrast, Helligkeit) und ausgedruckt. Das ist sicher nicht super, geht aber manchmal auch.
Aber wenn es so eine Orgelbox für den kath. Bereich bzw. die Diözese Hamburg gäbe, würde ich mir die auch besorgen.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
Hallo Christoph,
die Liedersammlung sind einzelne Blätter in der Stärke ca. eines Postkartenkartons [wink] alles feinsäuberlich in einer Box mit Deckel verstaut...
Zum Thema Fotokopieren von Noten bzw. Urheberrecht hier der genaue Wortlaut (Quelle: http://www.cvnrw.de/vereinshilfen/gema_info_noten.pdf):
Wer ist die VG Musikedition?
Als Verwertungsgesellschaft vertritt die VG Musikedition die den Herausgebern, Verfassern oder Verlegern von Ausgaben und Musikwerken im Sinne der § 70 UrhG und § 71 UrhG zustehenden Rechte. Für beide Formen - wissenschaftliche Ausgaben und Erstausgaben (Editio princeps) - gilt eine urheberrechtliche Schutzfrist von 25 Jahren.
Fotokopien von Noten
Das Fotokopieren von urheberrechtlich geschützten Noten ist grundsätzlich verboten. Handelt es sich jedoch um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk oder um die Aufnahme in ein eigenes Archiv, sind Ausnahmen dieses Verbots möglich. Aber auch in diesem Fall nur unter der Voraussetzung, dass die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird. So lautet die eindeutige Sprache des Gesetzes (§ 53 Abs. 4 UrhG).
Allerdings haben die Musikverleger die Verwertungsgesellschaft Musikedition beauftragt, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen von diesem Fotokopierverbot zu lizenzieren. So existieren beispielsweise Pauschalverträge mit den beiden großen Kirchen, zahlreichen Freikirchen sowie der Kultusministerkonferenz. Diese Institutionen zahlen jährlich an die VG Musikedition einen bestimmten Betrag, der es ihnen erlaubt, in einem eng bestimmten Umfang Fotokopien anzufertigen.
Pfarrer z.B. dürfen Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst oder in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen von einzelnen Liedern oder Liedtexten anfertigen (nicht aber für Aufführungen z.B. des Kirchenchores). Lehrer, die an einer staatlichen Schule tätig sind, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung Kopien ausschließlich für den Unterrichtsgebrauch und für Prüfungszwecke maximal in Klassenstärke herstellen.
Andere Gruppen, insbesondere Chorleiter, Lehrer an Musikschulen oder sonstige Musiker können sich unter keinen Umständen auf die mit der VG Musikedition abgeschlossenen Pauschalverträge berufen.
Ebenfalls zum Thema Kopierverbot von Noten folgender Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungs...ft_Musikedition
Gruß
Gerd
Ist es aber erlaubt, handschriftlich die Noten zu schreiben wie sie auf dem Druck sind und dann zu fotokopieren?
Oder darf man sie mit einem Notensatzprogramm setzen und dann fotokopieren?
Natürlich nur für sich persönlich oder für eine Probe von einem Chor.
Theoretisch wäre es doch möglich, das Werk einzuscannen, es mit einem Notensatzprogramm zu bearbeiten und dann auszudrucken, inclusive eigener Anmerkungen, Fingersätzen, zusätzlicher Stimmen.
Wäre das erlaubt?
Wenn ich die links durchlese, dann werde ich dazu nicht schlau daraus.
Frohe Weihnachten
Christoph
Hallo,
Zitat von Falcon 2000
Ist es aber erlaubt, handschriftlich die Noten zu schreiben wie sie auf dem Druck sind und dann zu fotokopieren?
Oder darf man sie mit einem Notensatzprogramm setzen und dann fotokopieren?
Natürlich nur für sich persönlich oder für eine Probe von einem Chor.
Theoretisch wäre es doch möglich, das Werk einzuscannen, es mit einem Notensatzprogramm zu bearbeiten und dann auszudrucken, inclusive eigener Anmerkungen, Fingersätzen, zusätzlicher Stimmen.
Wäre das erlaubt?
Wenn ich die links durchlese, dann werde ich dazu nicht schlau daraus.
ohne jetzt nochmal nachgeschlagen zu haben: Wenn auf der Komposition noch Copyright besteht, wenn also der Komponist weniger als 70 Jahre tot ist (das ist EU-Recht, anderwo ist das etwas anders, auch in Frankreich, da wird der 2. Weltkrieg nicht gerechnet). Bei posthum veröffentlichten Werken gilt eine Frist von 25 Jahren. In dieser Zeit gilt das Copyright für das Stück, nicht für den Notensatz, man darf es also auch nicht abschreiben und die Abschrift kopieren.
Verlage haben das Copyright für ihren Notensatz (auch von lange toten Komponisten wie etwa Bach) für 25 Jahre, solange darf man das nicht kopieren. Wie es in dieser Zeit mit Abschreiben oder selber setzen ist, weiß ich nicht genau, sicherheitshalber könnte man eben ältere Ausgaben benutzen.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
Zitat von chp
... Bei posthum veröffentlichten Werken gilt eine Frist von 25 Jahren. In dieser Zeit gilt das Copyright für das Stück, nicht für den Notensatz, man darf es also auch nicht abschreiben und die Abschrift kopieren.
Man lernt nie aus. Das heisst, dass ich mir ein Heft kaufe und wenn ich es nicht verunstalten will mit eigenen Kommentaren, etc, dann muss ich noch ein zweites genau dafür kaufen.
Ich habe am Wochenende mal ins Orgelbuch zum Gotteslob in unserer Kirche reingeschaut. BRRRRR, ein Rumgeschmiere in den Seiten, furchtbar. Ich frage mich immer, was die Organisten sich dabei denken.
Habe überlegt, mir selbst das Orgelbuch zu kaufen aber wenn man dann nicht mal für sich selbst einen Auszug daraus machen darf, nicht mal selbst die Noten zu setzen - ich weiß nicht, alles sehr schwierig.
Zitat von chp
Verlage haben das Copyright für ihren Notensatz (auch von lange toten Komponisten wie etwa Bach) für 25 Jahre, solange darf man das nicht kopieren. Wie es in dieser Zeit mit Abschreiben oder selber setzen ist, weiß ich nicht genau, sicherheitshalber könnte man eben ältere Ausgaben benutzen.
Ich bin sehr für Schutz geistigen Eigentums. Aber es ist oft sehr schwer, den Buchstaben des Gesetzes zu erfüllen.
Ich kaufe mir auch teure Ausgaben, möchte die dann aber nicht zu sehr im Gebrauch abnutzen.
Habe mir z.B. die "Grande Antologia per Organo" von Padre Davide de Bergamo gekauft (limitiert auf 300 Exemplare), die will ich doch nicht mit Geschreibsel verunstalten.
Und da wollte ich eben nur für mich privat, ein Exzerpt erstellen, modifizieren, reinschreiben - dass das nicht erlaubt ist - na ja, wo kein Richter, da ...
Befriedigend ist das aber nicht.
Allen ein frohes Weihnachtsfest mit viel Zeit an der Orgel
Christoph
Zitat von Falcon 2000
Ich bin sehr für Schutz geistigen Eigentums. Aber es ist oft sehr schwer, den Buchstaben des Gesetzes zu erfüllen.
Ich kaufe mir auch teure Ausgaben, möchte die dann aber nicht zu sehr im Gebrauch abnutzen.
Habe mir z.B. die "Grande Antologia per Organo" von Padre Davide de Bergamo gekauft (limitiert auf 300 Exemplare), die will ich doch nicht mit Geschreibsel verunstalten.
Und da wollte ich eben nur für mich privat, ein Exzerpt erstellen, modifizieren, reinschreiben - dass das nicht erlaubt ist -
Also so wie ich den zitierten Paragraphen § 53 UrhG verstehe ist so etwas erlaubt.
Da steht z.B.:
...(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
...
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,...
LG Babs
Zitat von chp
Verlage haben das Copyright für ihren Notensatz (auch von lange toten Komponisten wie etwa Bach) für 25 Jahre, solange darf man das nicht kopieren. Wie es in dieser Zeit mit Abschreiben oder selber setzen ist, weiß ich nicht genau, sicherheitshalber könnte man eben ältere Ausgaben benutzen.
Wenn das Urheberrecht des Komponisten abgelaufen ist, darf man abschreiben.
Bei den gedruckten Ausgaben liegt der Schutz nicht auf Komposition, sondern auf dem Notenbild/Notendruck.
Vgl. §53 Urheberrechtsgesetz
Zitat
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Zu deutsch:
- Abschreiben = erlaubt
- Kopieren = verboten
vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Musiknoten
Zitat
In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt. Von diesen Abschriften dürfen ebenfalls keine Kopien ohne Einwilligung hergestellt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Herstellen von Notenblättern in der Regel mit erheblichem Aufwand und damit Kosten verbunden ist. Ein übermäßiges Kopieren würde diese Investition wirtschaftlich unsinnig machen, so dass der Gesetzgeber sich zu dieser Einschränkung entschlossen hat. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Das gilt natürlich auch für Noten gemeinfreier Musik. Diese darf zwar ohne Einwilligung des Urhebers aufgeführt werden, aber die Noten zu dieser Musik sind geschützt, die Rechte liegen beim jeweiligen Verlag. Rechtsschutz von Schriftzeichen greift hier nicht. In Österreich dürfen Noten für den Schulgebrauch kopiert werden.
Also, was das Orgelbuch zum Gotteslob betrifft, so komme ich als Hobbyorganist, der nicht improvisieren kann, ohne Kopien eigentlich gar nicht aus.
Weil z.B. die Psalmodien nicht unter den Hallelujarufen und Kehrversen stehen und es auch kein separates Einlegeblatt gibt, habe ich mir Kopien der Begleitungen zu den Psalmodien angefertigt, diese dann händisch (Notensatzprogramm hatte ich Anfang der 90er noch nicht) transponiert, beispielsweise Ton Ia zu Ih usw.
Anders wüßte ich gar nicht, wie es möglich sein soll, so schnell kann ich gar nicht umblättern wie es notwendig wäre, geschweige denn dann auch noch den Satz vom Blatt zu transponieren und gleichzeitig den Vers zu singen..
Mittlerweile habe ich die Begleitungen eingescannt und füge sie als Grafik in Word ein, unterhalb des Psalms/Hallelujaverses, den ich aus dem Schott Online in Word kopiere...so habe ich alles auf 2 Seiten: 1 Seite Ruf/Kehrvers aus dem Orgelbuch, 2. Seite Psalm/Hallelujavers mit Begleitung zur Psalmodie als separates Blatt zum Einlegen in das Orgelbuch..
Auch ich respektiere geistiges Eigentum und grundsätzlich auch die Rechte der Verlage und Herausgeber, zumal ich auch selbst Noten herausgebe.
Was mir aber wirklich unrealistisch und unzumutbar erscheint ist das totale Kopierverbot, und sei es nur zum persönlichen Gebrauch, wenn man selbst die Druckausgabe des Originals besitzt:
1. Wie sollte unter diesen Bedingungen z.b. das Studium längerer Stücke legal möglich sein, die mehr als 2 Seiten umfassen und den Seitenwechsel justament dort haben, wo man gerade keine Hand zum Umblättern frei hat ? Muss sich der angehende Organist immer zum Üben einen Blattwender bereithalten oder das Stück auswendig lernen, bevor er noch den Fingersatz beherrscht ?
2. Es gibt Notenbücher, die zwar äußerst edel anzusehen sind, aber die dumme Angewohnheit haben, jedesmal, wenn man sie - wo auch immer - aufschlägt, sofort wieder zuzufallen, ich denke hier speziell an die Oxford-Reihe oder das wirklich schöne "Orgelbuch Mozart / Haydn" vom Carus-Verlag.
Hat schon mal jemand von den für das Gesetz verantwortlichen versucht, etwas aus einem Oxford Book vom Blatt zu spielen
So schnell, wie das Buch wieder zuklappt, kann man die Stücke gar nicht spielen !
Man könnte natürlich vor dem Üben eine Stunde lang auf dem an der richtigen Stelle aufgeschlagenen Oxford Book sitzen oder sitzen lassen, am besten einen hochgradig Adipösen. Vermutlich wird das Oxford Book danach aber nicht mehr so edel aussehen und auch nicht mehr so gut riechen.
Oder sollte man sich sich zum Üben ein zweites Exemplar kaufen, Seite für Seite herausschneiden, in einen Ringbuchordner geben und zuversichtlich hoffen, daß die Blätter das wiederholte Umblättern gut überstehen ? Das würde die Notenindustrie sicher freuen, aber wer macht das schon, wenn er ehrlich ist ?
Und wie sieht es aus, wenn sich ein ehrgeiziger Organistenkollege vornimmt, z.b. Widor´s F-Dur-Toccata nach dem "Oxford Book of Wedding Music" einzuüben ? Völlig unmöglich, es sei denn, man hat ständig 2 willige Helfer parat, die links und rechts vom Notenpult stehen und das Oxford Book ständig festhalten und auch noch umblättern !
Jeder praktisch veranlagte Organist wird sich in solchen Fällen eine Arbeitskopie anfertigen (bei Bedarf verkleinert) und die Seiten benutzergerecht aneinanderkleben, sodaß auch große Orgelwerke überschaubar und praktikabel werden. Schade und benutzerfeindlich, wenn man sich damit heutzutage schon strafbar macht ! [sad]
Oder aber die Notenindustrie setzt verstärkt auf intelligente, benutzerfreundliche Lösungen wie praktische Ringbindungen (aber bitte nicht so wie bei den GL-Orgelbüchern !!! :bad, die zwar nicht ganz so edel aussehen, aber niemals selbsttätig zuklappen, womit sich kürzere Stücke wie z.b. liturgiepraxisorientierte Choralbearbeitungen sehr angenehm darstellen lassen oder für längere Stücke ausklappbare Seiten in "Ziehharmonika-Form", platzsparend bedruckt, sodass das Stück auf ein Notenpult passt und für den Organisten möglichst handlich und überschaubar bleibt. Dafuer:
Andernfalls hält man sich als praktisch orientierter Musiker entweder an das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder man muss sich ernstlich überlegen, korrekterweise gar keine Noten mehr zu kaufen und am besten nur noch IMSLP und ähnliches zu nutzen, womit sich die Notenindustrie allerdings ins eigene Fleisch schneidet !
Sehr praktisch finde ich auch Download-Seiten wie MusicaNeo oder Notendownload.com, wo man sich das Stück - evt. gegen ein kleines Entgelt - einfach downloaden, im richtigen Format ausdrucken und sofort loslegen kann, ohne sich in irgendeinerweise strafbar zu machen ! Dafuer:
Man muss sich da schon fragen, ob das nicht einen Produktmangel darstellt: Die Noten sind zu ihrer eigentlichen Bestimmung schlicht nicht zu gebrauchen. Sollte man es mal mit einer Abmahnung und Klage versuchen?
Ich stimme dir voll zu. Ich benutze auch nur Noten, von denen ich eine legale Ausfertigung besitze. Aber Arbeitskopien müssen doch erlaubt sein.
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