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Online-Orgelbuch zum Gotteslob
Zum Rechtlichen:
Es gibt in Köln einen Dichter namens Klaus Lüchtefeld, der Texte zu einigen NGL verfasst hat. Er ist keiner VG angeschloosen und schickt Rechnungen an die Gemeinden, die seine Lieder singen: "Löscht den Geist nicht aus" z.B. Dabei spielt es keine Rolle, ob es veröffentlicht ist, oder nicht. Die Konsequenz ist, dass das Bistum Essen eine offizielle Warnung herausgegeben hat und im "neuen" Halleluja keine Lieder von Lüchtefeld mehr vertreten sind. Man findet im Netz einiges zu ihm.
Zitat von Terzglockenton
Zum Rechtlichen:
... Er ist keiner VG angeschloosen und schickt Rechnungen an die Gemeinden, die seine Lieder singen: "Löscht den Geist nicht aus" z.B. Dabei spielt es keine Rolle, ob es veröffentlicht ist, oder nicht....
Guter Mann! Die beste Methode, um seine eigenen Kompositionen mit aller Macht nicht mehr zur Aufführung zu bringen.
Hätte man nicht für die enthaltenen Lieder beim Gotteslob die Rechte erwerben können?
Oder im Auftrag eigene Choralsätze schreiben lassen?
Dann könnte man auch ganz legal ein On-line Orgelbuch auf einer Kirchenseite einrichten.
So wird man immer Probleme haben.
Zitat von Falcon 2000
Hätte man nicht für die enthaltenen Lieder beim Gotteslob die Rechte erwerben können?
Oder im Auftrag eigene Choralsätze schreiben lassen?
Dann könnte man auch ganz legal ein On-line Orgelbuch auf einer Kirchenseite einrichten.
So wird man immer Probleme haben.
Wenn man sich anschaut, was es inzwischen alles an Publikationen zum neuen Gotteslob gibt, müsste auffallen, dass Online-Publikationen von Noten weitgehend fehlen. Das liegt aber bestimmt nicht daran, dass die Verantwortlichen für das GL „zu alt“ für sowas wären, oder dass sie daran nicht gedacht haben. Es käme schlicht und einfach zu teuer. Die Lizenzgebühren fallen dann nämlich (je nach Vereinbarung) nicht nur einmal pro Stück an, sondern haben einen Zeitfaktor. Das gibt es in vergleichbar auch bei Fotos, die ich für eine Internetseite kaufe. Da muss ich mehr zahlen, umso länger ich sie online habe.
So ähnlich macht es übrigens auch Klaus Lüchtefeld: Er erteilt eine Abdruckgenehmigung und eine Nutzungslizenz für einen bestimmten Zeitraum. Danach muss man neu bezahlen, wenn man das Lied weiter singen möchte. Bei der VG Musikedition ist das anders: Ich bezahle einmal die Rechte für den Abdruck (nicht Online-Verwendung!), z.B. in der Liedersammlung meiner Gemeinde, und das Singen der Lieder im Gottesdienst ist dann vom Rahmenvertrag mit meiner Kirche abgedeckt – solange der läuft, zumindest.
Zitat von fawe
...Es käme schlicht und einfach zu teuer. Die Lizenzgebühren fallen dann nämlich (je nach Vereinbarung) nicht nur einmal pro Stück an, sondern haben einen Zeitfaktor. Das gibt es in vergleichbar auch bei Fotos, die ich für eine Internetseite kaufe. Da muss ich mehr zahlen, umso länger ich sie online habe...
das meine ich eben damit.
Hätte ich selber die Rechte, könnte ich online stellen solange ich will, ohne zu bezahlen.
Mit einem Auftragssatz, bei dem ich einmal bezahle und die Rechte auf mich übergehen, gehe ich diesen ewigen Abmahnungen, Lizenzen aus dem Weg.
Bin gespannt, ob nicht irgendwer etwas findet auf diesem Online-Orgelbuch. Wäre wirklich schade.
Zitat von Terzglockenton
Zum Rechtlichen:
Es gibt in Köln einen Dichter namens ..., der Texte zu einigen NGL verfasst hat. Er ist keiner VG angeschloosen und schickt Rechnungen an die Gemeinden, die seine Lieder singen: ...
Also dafür habe ich Verständnis. Ein Dichter muß doch auch von seiner Arbeit leben, und wenn einer entscheidet, daß er keine Verwertungsgesellschaft mitfüttern will, kann man das auch nachvollziehen. Was wäre, wenn Dein Pfarrer Dir morgen sagt, "Hey Terzglöckchen, wir zahlen Dir jetzt nichts mehr. Gestern haben wir Dein Orgelspiel aufgezeichnet, so daß wir Dich ab sofort nicht mehr brauchen. Also spiel kostenlos oder laß es sein.", wäre das in Ordnung?
Kein Verständnis habe ich für die langen Fristen. Wieso soll man 70 Jahre nach dem Tod eines Komponisten Geld an die fernen Nachfahren oder sonstige Rechteinhaber zahlen müssen, die selbst vielleicht überhaupt nix dazu geleistet haben?
Gruß,
Markus
Dass er damit rechtlich richtig liegt, bestreite ich nicht. Nun sind seine Lieder in verschiedenen Heften "Kreuzungen" z.B. abgedruckt, ohne dass ein Hinweis auf seine "Abmahnpraxis" besteht. Ich finde das problematisch, man hat ein Buch gekauft für den Gottesdienstlichen gebrauch und soll dann mehrfach zahlen?
Die Konsequenz ist tatsächlich, dass seine Lieder bei uns nicht mehr gesungen werden und auch in den neuen Liederbüchern z.B. des Bistum Essen deshalb nicht mehr vorkommen.
Dass er für sein geistiges Eigentum honoriert werden muss, steht ausser Frage.
TGT
Es sollte natürlich dabeistehen, daß einem durch die Verwendung weitere Kosten drohen, wobei zu klären wäre, wer die Verantwortung dafür trägt, daß so eine Anmerkung offenbar fehlt. Sonst riecht das schnell danach, daß Abmahnungen ein gezieltes Geschäftsmodell seien, und das wäre nicht in Ordnung. Da wundert mich Deine Verärgerung nicht.
Gruß,
Markus
Im Ernst: Bitte betrachte es als Kritik an deiner "Lizenzierungs"-Politik.
In der OpenSource-Welt sind zum Glück längst brauchbare Lizenz-Statements üblich, die den Nutzern Rechtssicherheit bieten.
In der Musik-Welt stellt man meist etwas kommentarlos online. Manchmal steht etwas grobes dabei (bei dir: Freie Nutzung im GD) - das Meiste ist ungeregelt.
Bei jeder Nutzung ausserhalb eines GDs könntest du theoretisch einfach eine Rechnung schicken.
Zu den Themen Bearbeitung, Kopien, Weiterverteilung sollte auch ein Statement vorhanden sein.
PS: Wenn man sich nicht viele Gedanken machen will, es gibt Musterlizenzen zB von Creative Commons.
Zitat von Gemshorn
Ich halte nichts von solchen kleinst-kleinlichen Regelungen bis ins letzte Detail.
Ich auch nicht [grin]
Eine Lizenz muss nichts mit kleinlichen Regelungen im Detail zu tun haben. Im Gegenteil, eine Lizenz kann auch Freiheiten der Empfänger festlegen, zB:
Zitat
Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy
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in the Software without restriction, including without limitation the rights
to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell
copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is
furnished to do so, subject to the following conditions
http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Virtual-Organ.nl Samplesets haben die Einstellung des Projekts überlebt und existieren (auch modifiziert) auf ein paar Webseiten legal weiter, weil in deren Lizenz die Rechte eingeräumt wurden.
Entsprechende Lizenzen stellen auch die Basis für abgeleitete Werke da, die man auch wieder veröffentlichen kann.
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