Online-Orgelbuch zum Gotteslob

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04.02.2014 14:01
#1 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

Wer möchte mitmachen?

http://orgelbuch.jimdo.com/

Habe soeben die ersten Dateien für ein online-Orgelbuch zum neuen Gotteslob hochgeladen.
Wenn jemand von euch einen Satz beisteuern möchte: Mail an mich.

Traut euch. [wink]


Auf Orgelsuche.

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04.02.2014 19:33
#2 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
th

Super Idee!

Gruß
Thorsten


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05.02.2014 11:57
avatar  Romanus ( gelöscht )
#3 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
Ro
Romanus ( gelöscht )

Grundsätzlich finde ich die Idee eines virtuellen,neuen GL-Orgelbuches sehr gut und für viele Organisten nützlich ! Dafuer:
Aber ein paar Fragen hätte ich dazu:

1. Die Lieder,die bisher verfügbar sind,stammen,soweit ich das auf den 1.Blick sehe,alle aus der urheberrechtsfreien Zeit,höchstwahrscheinlich aus rechtlichen Gründen.
Soll sich das Online-Orgelbuch also auf historische Choräle beschränken oder ist eine Ausdehnung auf moderne Kirchenlieder geplant ?
Falls letzteres zutrifft,wie wird dann der rechtliche Aspekt geregelt ?
Wenn man auf dieser Plattform nun einen alternativen Satz zu einem neuen und damit rechtlich geschützten Lied (wenn auch nur zum Gratis-Download) einstellt,macht man sich meines Wissens auch schon einer Urheberrechtsverletzung schuldig (bin aber kein Jurist).

2. Sollen alle Sätze dieses virtuellen Orgelbuches kurze-Oktav-kompatibel sein ?
Die bereits vorhandenen sind es,weil sie für Gemshorn´s historische Kirchenorgel geschrieben wurden,allerdings haben die meisten Organisten chromatische Klaviaturen zur Verfügung und das obligate Ausparen der tiefen Halbtöne würde auch eine gewisse Einschränkung für die Autoren der Sätze bedeuten.
Man könnte theorethisch auch manche Sätze in 2 Versionen abieten,eine für kurze Oktav und eine für chromatische Klaviaturen.


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05.02.2014 12:52
#4 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

Hallo Romanus, gut dass du fragst.
"Moderne" Lieder, bei denen urheberrechtliche Probleme auftreten könnten, möchte ich - schweren Herzens - aussparen; "Wir sagen euch an" wird also in diesem online-Orgelbuch nicht zu finden sein.
Meine Sätze sind mit kurzoktavigen Orgeln kompatibel, weil ich eine zeitlang an so einem Instrument tätig war (habe vor kurzem den Dienst dort gekündigt). Wenn jemand Sätze hat, die für "normale" Orgel geschrieben wurden, ist es auch kein Problem. Gerne können auch mehrere Sätze zu ein und demselben Lied angeboten werden.

Ich denke: Je umfangreicher und vielseitiger diese Sammlung wird, desto besser.
Wenn du also etwas beisteuern möchtest, nur zu! Ich freue mich über jeden Beitrag! [smile]


Auf Orgelsuche.

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05.02.2014 14:44
#5 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
cl

Die Idee ist toll....
Wie sähe es denn urheberrechtlich aus, wenn Melodietöne und Text zum Selbereintragen einfach leer blieben
nur mal so ein Gedanke....
lG
Clemens

Liebe Grüße vom Clemens

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05.02.2014 14:47
#6 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

[grin] Witzige Idee.
Den Text wegzulassen - nun ja. Aber gar die Melodie?


Auf Orgelsuche.

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05.02.2014 16:26
avatar  Romanus ( gelöscht )
#7 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
Ro
Romanus ( gelöscht )

Zitat von clemens-cgn
Wie sähe es denn urheberrechtlich aus, wenn Melodietöne und Text zum Selbereintragen einfach leer blieben


Herrlich,das find´ ich einen genialen Schachzug,schließlich gilt das Urheberrecht ja nur für Melodie und Text,aber nicht für die Begleitstimmen,weil diese ja nicht vom Urheber stammen ! [grin]


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05.02.2014 18:57
#8 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

Nun denn: Wer liefert einen Satz für das Orgelbuch? [smile]


Auf Orgelsuche.

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05.02.2014 23:00
#9 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

Noch ne juristische Frage: In den Quellenangaben werden ja Autor und Komponist genannt; ist damit dem Recht nicht Genüge getan?


Auf Orgelsuche.

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06.02.2014 11:30
avatar  fawe
#10 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
fa

Hallo,

zur Rechtslage kann ich nur was für die Situation in Deutschland beitragen, das dürfte im Großen und Ganzen aber auch für Österreich gelten:

Die Veröffentlichung einer Bearbeitung eines Liedes (z.B. ein Orgelbegleitsatz) muss vom Urheber bzw. Rechteinhaber genehmigt werden. Es genügt nicht, einfach den Autor/Komponisten hinzuschreiben, und dann ist gut. Genau genommen muss sogar noch der Rechteinhaber angegeben werden. Im Gotteslob gibt es für die Rechteangaben die Sonderregelung, dass sie gesammelt am Ende des Buches stehen dürfen. Normalerweise müssen sie bei jedem Lied einzeln stehen, was z.B. die VG Musikedition auch kontrolliert.
Neulich musste ich die Publikation eines Begleitsatzes zu einem neueren Lied in einer Musikzeitschrift zurückstellen, weil die Bearbeitung erst durch den Verlag genehmigt werden musste, von daher spreche ich aus Erfahrung.

Für die Begleitsätze empfehle ich unbedingt einen Blick ins Rechteverzeichnis des (neuen) GL. Alles, was da erwähnt wird, ist mit Vorsicht zu genießen. Problematisch sind insbesondere Texte und Melodien, deren Autoren noch keine 70 Jahre tot sind. Da kann schon die Textunterlegung einer Strophe von z.B. „Kündet allen in der Not“ (Friedrich Dörr, †1993, die meisten Rechte liegen beim Diözesancaritasverband Eichstätt) betroffen sein. Einen Satz zur Melodie (Halle 1704) zu schreiben, ist in diesem Fall kein Problem. Umgekehrt verhält es sich z.B. bei „Segne du, Maria“: Cordula Wöhler ist 1916 gestorben, der Text also seit 1987 frei. Die Melodie ist aber noch bis Ende 2025 geschützt, weil Karl Kindsmüller erst 1955 gestorben ist. Die (Bearbeitungs-)Rechte liegen hier beim Bistum Regensburg, man muss also vor der Publikation eines Satzes dort die Genehmigung zur Bearbeitung einholen.
Und sogar der Text von „Großer Gott, wir loben Dich“ in der Fassung des Gotteslobes ist geschützt: Da ist zwar der Autor schon lange genug tot, allerdings hat die Arbeitsgemeinschaft Ökumenisches Liedgut (AÖL) aus Trier den Text an manchen Stellen (vgl. u.a. 3. Strophe) für das GL bearbeitet, und daher ist er rechtlich geschützt. Wenn man allerdings den Originaltext wählt (http://de.wikisource.org/wiki/Gro%C3%9Fe..._wir_loben_Dich), ist man wieder auf der sicheren Seite.

Ich will niemandem den Mut nehmen, ein Online-Orgelbuch zur Verfügung zu stellen, aber die Rechtslage macht es einem nicht gerade einfach. Man kann sich furchtbar schnell was „einfangen“, wenn die Verlage oder die VG Musikedition da Rechtsverletzungen entdecken. Ob man die Situation gut oder schlecht findet, und ob ein durchaus interessantes und hilfreiches Projekt (Orgelsätze für Orgeln mit kurzen Oktaven u.ä.) dadurch evtl. sehr lückenhaft bleiben muss, das kann sich jeder selbst überlegen. Die rechtliche Seite ist aber nunmal so. Ich hoffe, ich konnte die rechtlichen Fragen etwas klären.

Viele Grüße,
fawe


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06.02.2014 11:35
#11 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Administrator

Danke für die vielen und dienlichen Hinweise.
Die Rechtelage ist das eine; ich frage mich nur, ob ein gemeinnütziges Projekt wie ein online-Orgelbuch wirklich durch eine Klage torpediert würde. Wem wäre damit gedient? Letztlich wäre es auch ein Armutszeugnis für den Beschwerdeführer und gewiss nicht im Sinne der Autoren und Komponisten, die ihre Arbeit ja auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollten. :S
Eigentlich ein Wahnsinn, wie kirchenmusikalische Arbeit durch solche Rechtsbestimmungen eingeschränkt, wenn nicht sogar im Keim erstickt wird. Schon spüre ich in mir den Impuls, das Projekt wieder aufzugeben; aber ich will diesem Impuls nicht folgen.
Übrigens: Zu "Segne du, Maria" gibt es auf der Seite von Hrn. Schmitz ebenfalls einige Orgelsätze, obwohl dort sonstige Lieder neueren Datums nicht aufscheinen. Hat Hr. Schmitz da etwas übersehen? Zudem existieren von der Kindsmüller-Melodie einige Varianten (in Österreich verlief die Schlussphrase bisher ein wenig anders); wurden die alle von Regensburg genehmigt? Oder hat man einfach gedruckt? Überhaupt frage ich mich, wie die Rechtslage bei melodischen und textlichen Abweichungen ist.


Auf Orgelsuche.

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06.02.2014 14:03
#12 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
cl

Zitat von Gemshorn
... Überhaupt frage ich mich, wie die Rechtslage bei melodischen und textlichen Abweichungen ist.


Hallo Gemshorn,
für Texte gelten ähnliche Schutzfristen, wie für Kompositionen. Bei geschützten Werken muß der Bearbeiter vor Veröffentlichung eine Bearbeitungsgenehmigung beim Rechteinhaber einholen. Darin sind i.d.R. auch die weiteren Verwertungsrechte abgeklärt. Kirchens nehmen´s da häufig nicht so genau. Mir sind aus der Vergangenheit einige Urheberrechtsklagen bekannt, die durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich zogen.
lG
Clemens

Liebe Grüße vom Clemens

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06.02.2014 15:13
avatar  fawe
#13 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
fa

Die Schutzfrist läuft (in Deutschland und Österreich) mit dem Ende des Kalenderjahres aus, in dem der Urheber (Text oder Melodie) seinen 70. Todestag hat (dieses Jahr sind also Autoren †1943 frei geworden).

Das erste, was vermutlich kommen würde, wäre eine Abmahnung. Und es gibt tatsächlich Rechteinhaber, die das veranlassen. Wie das mit den Sätzen bei Herrn Schmitz ist, weiß ich nicht. Es kann natürlich sein, dass da entweder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, oder dass die Melodie als „Allgemeingut“ angesehen wurde. Manche Rechte wurden beim neuen GL auch erst durch die intensive Recherche entdeckt bzw. geklärt. Wie das juristisch im Nachhinein zu bewerten ist, weiß ich nicht. Vermutlich schützt aber Unwissenheit auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

Bei melodischen und/oder textlichen Abweichungen ist die Frage, inwieweit die Änderungen Schöpfungshöhe erreichen. Der GL-Text von „Großer Gott, wir loben dich“ hat diese Schöpfungshöhe, die Änderungen sind auch beim Vergleich mit dem Original eindeutig erkennbar, und somit ist die Textvariante urheberrechtlich geschützt. Bei Melodien ist das so eine Sache. Die andere Schlusswendung bei „Segne du, Maria“ hat sich vermutlich aus der Singpraxis der Gemeinde(n) entwickelt. Wie schwer solche Gewohnheiten wieder auszubügeln sind, zeigt der Schluss-Rhythmus (letzte Töne) des Liedes &bdquoDa berühren sich Himmel und Erde“. Singpraxis und Noten gehen da meistens auseinander … Inwieweit das ein Problem werden kann, müsste man mal klären.

Dass nicht immer leicht verständlich ist, was „Schöpfungshöhe“ bedeutet, merkt man an folgender Antiphon, die ich dem Liber usualis (Non des Sonntags) entnommen habe (hier eine englische Auflage von 1934). Man nehme Anfang und Schluss, und was entsteht? Richtig! Nr. 174,5!

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Viele Grüße,
fawe

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06.02.2014 20:43
avatar  pvh
#14 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Gemshorn
Die Rechtelage ist das eine; ich frage mich nur, ob ein gemeinnütziges Projekt wie ein online-Orgelbuch wirklich durch eine Klage torpediert würde. Wem wäre damit gedient? Letztlich wäre es auch ein Armutszeugnis für den Beschwerdeführer und gewiss nicht im Sinne der Autoren und Komponisten, die ihre Arbeit ja auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollten. :S
Eigentlich ein Wahnsinn, wie kirchenmusikalische Arbeit durch solche Rechtsbestimmungen eingeschränkt, wenn nicht sogar im Keim erstickt wird.


doch das gibt/gab es. Es gab einmal eine Seite, auf der u.a. midi-Dateien von Sätzen aus dem Augsburger GL-Anhang eingestellt waren. Ich habe das genutzt, wenn ich mal wieder im Allgäu georgelt habe. Der Inhaber bekam eine Abmahnung über mehrere 1000 Euro und musste die Seite schließen.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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07.02.2014 07:38
#15 RE: Online-Orgelbuch zum Gotteslob
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Moderator

Da vergeht einem wirklich jede Lust, überhaupt noch einen Satz zu schreiben. Sollen das doch die Juristen übernehmen. Dann kriegen wir viel zu lachen ... (es sei denn, sie delegieren das an Clemens ...)

Also, Sätze von mir gibt es in Zukunft nur noch nach Gegenzeichnung einer mehrseitigen vertraglichen Vereinbarung ...


[sad] Michael [sad]


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