Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872

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14.08.2014 20:33
#31 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
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Administrator

Und steht im GL Köln tatsächlich jene Dame als Komponistin?
Was hätte die Kölner gehindert, als Quelle stattdessen das oben erwähnte Volkslied anzugeben - und auf die acht Noten zu pfeifen?


Auf Orgelsuche.

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14.08.2014 21:32
#32 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
Ma

Bei uns im neuen Trierer GL 840 ist wie in Köln keine Melodie abgedruckt. Melodie: "mündlich überliefert", es ist im Anhang kein Rechteinhaber notiert! Dafuer:

Das man sich trotzdem nicht entschließen konnte, die Melodie abzudrucken, erscheint etwas inkonsequent - oder übervorsichtig...

Martin

Gloria Concerto 350 Trend

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14.08.2014 21:41
#33 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
cl

Die Kölner strafen die zu Lebzeiten lügnerische Plagiateurin mit den höchsten Kirchenstrafen des Mittelalters. Sie wird schlicht gar nicht erwähnt .
Die Übervorsicht aus Trier und Köln, ist diesmal auch aus kirchen-"politischen" Gründen durchaus nachvollziehbar.

Übrigens die falschen Noten in meinem Druckbild sind so falsch, daß sie auch ein Laie bemerkt. Ich formatiere einfach die Köpfe durch ein "x". Ich hoffe halt auf die normative Kraft des Faktischen: der "eingesungenen Tradition". Der Pfr. meinte nur:"...typisch kölsche Lösung [wink] "
lbG clm

Liebe Grüße vom Clemens

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17.08.2014 10:36
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#34 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
pv
pvh

Hallo,

Zitat von fawe
Es muss sogar manchmal noch weniger geändert werden … Siehe das Halleluja GL 174,5, für das Josef Seuffert seit 40 Jahren kassiert, das aber schlicht und einfach eine rhythmische Umschrift eines Choral-Halleluja aus dem Stundengebet ist. Es handelt sich um eine Antiphon aus der Non des Sonntags, die im Liber usualis zu finden ist.


guter Hinweis: auf diese Weise kann man für eine modifizierte "gemeinfreie" Melodie ein Copyright bekommen, aber ich glaube nicht, dass man auf analoge Weise ein bestehendes Copyright umschiffen kann. Es gehen ja immer wieder Rechtsstreits durch die Presse, wo jemand behauptet, dass (Teile) der eigenen Komposition übernommen wurden. Im vorliegenden Fall scheint es mir nicht möglich, ganz auf die baskische Vorlage zurückzugreifen, ohne dass der Charakter des Liedes verloren geht (z.B. die Harmonik). Auf die Kölsche Lösung würde ich an der Waterkant daher lieber nicht zurückgreifen.

Zitat von fawe
Das Problem mit dem Text/Lied Köln 872 hatte ich bei einem Liederbuch auch. Der Kontakt mit der VG Musikedition hat genau den Sachverhalt ergeben, der hier schon geschildert wurde (Verbot eines deutschen Textes durch die Komponistin). Es gibt wohl niemanden, der dieses Verbot aufheben kann.


wenn es denn nun tatsächlich so ist, würde ich das, wie gesagt, respektieren und gar nicht spielen/singen, auch wenn es etwas unverständlich und schade erscheint. Wie ich unseren Landesrabbiner kenne, einen trotz seines Alters billanten, toleranten und versöhnenden Mann, hätte er beispielsweise damit sicher kein Problem. Aber weil die Komponistin es nunmal so gewollt hat, finde ich es auch ein bischen merkwürdig, den Text zu so einem Lied in das GL aufzunehmen.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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17.08.2014 19:32
#35 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
cl

Nach wie vor: Scipsi, scripsi: Auch einer jüDischen Lügnerin bin ich posthum nicht bereit für ein musikalisches Plagiat Respekt zu zollen, geschweige denn ihren Erben die Taschen in Form von Tatiemen zu füllen. Einem Urheberrechtsprozess sehe ich mit stoischer Gelassenheit entgegen.
Für den Fall, daß mir jemand diese Äußerung als "Antijudaismus" auslegte - ich selbst habe in meinen Vorfahren Juden....
und schäme mich von daher einer falsch verstandenen "Political correctness".
Recht soll nun mal Recht bleiben.... Oder gibt es an der Wassernot im Libanon (herbeigeführt duch den Staat Israel) etwas Zweifelhaftes?.... Nur so mal eine Frage am Rande....besonders an die Gutmenschen....

Liebe Grüße vom Clemens

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17.08.2014 20:40
#36 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
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Administrator

Also wie ist das mit dem Urheberrecht? Wie viele Töne müssen in einer bestehenden Melodie geändert werden, damit es als Neuschöpfung gilt? Und hat die Autorin dieses Pensum nicht erfüllt?


Auf Orgelsuche.

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17.08.2014 21:15
avatar  pvh
#37 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Gemshorn
Also wie ist das mit dem Urheberrecht? Wie viele Töne müssen in einer bestehenden Melodie geändert werden, damit es als Neuschöpfung gilt? Und hat die Autorin dieses Pensum nicht erfüllt?


wie Fawe oben schriebt, offensichtlich gar keiner, es genügt eine Neufassung des Rhythmus.

Wenn ich zu einer gemeinfreien Komposition (weil der Komponist lange genug tot ist) eines Orchesterwerkes eine Orgeltranskription ohne Änderung der Stimmen schreibe, kann ich diese m.W. auch schützen lassen. Wenn ich eine nicht gemeinfreie Komposition verwende, bekomme ich Probleme mit dem Copyright, wenn das Orginal oder Teile davon irgendwie erkennbar sind. Die Anzahl oder der Prozentsatz der veränderten Töne sind, soweit ich weiß, nicht entscheidend.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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17.08.2014 21:23
#38 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
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Administrator

Wenn das so stimmt, dann darf die Dame aber auch nicht des Plagiats bezichtigt werden, oder?


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17.08.2014 22:25
avatar  pvh
#39 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Gemshorn
Wenn das so stimmt, dann darf die Dame aber auch nicht des Plagiats bezichtigt werden, oder?


das kommt vermutlich darauf an, ob Paco Ibanez sich das Wiegenlied das er von seiner Mutter gehört hat, hat schützen lassen. "Pello Joxepe" scheint bei er Gema nicht registriert. Insofern wäre das in Deutschland als Rückgriff auf ein überliefertes Volkslied erst mal kein Plagiat, aber halt etwas peinlich in der Öffentlichkeit.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.

P.S.: Das alte Lied "Lebt denn der alte Holzmichel noch" ist seit langem weit verbreitet (nicht gerade in der Kirche). Bei der Gema scheint die Melodie als gemeinfrei registriert zu sein. Allerdings gibt es laut Gema-Datenbank mehrere Arrangements und Textvariationen, die geschützt sind. Die Verwendung einer fremden Melodie, die man irgendwoher im Kopf hat, kann jedem passieren. Ein Problem scheint mir eher das lange Abstreiten des Rückgriffs auf das baskische Wiegenlied zu sein.


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21.08.2014 09:39
avatar  pvh
#40 RE: Anhang Köln: Eine Frage an die Kölner zu 872
pv
pvh

Hallo,

ganz interessant im Hinblick auf Plagiate ist ganz aktuell dieses hier.

Interessant dabei: Shakira bzw. Sony wird verklagt und verurteilt, obwohl sie bzw. die Firma den Song vermeintlich korrekt als Cover des Songs von El Cata angegeben hat (und sich über Tantiemen oder sonst wie mit ihm arrangiert hat). El Cata hat Sony bzw. Shakira gegenüber fälschlich angegeben, der Urheber zu sein.

Auch interessant: Die Klage wiederum hat nicht der tatsächliche Urheber des Songs, Ramón Arias Vásquez, erhoben, sondern die Plattenfirma, die anscheinend jetzt die Rechte an dem Stück hat. Als Plagiat hat das US-amerikanische Gericht wiederum nur die spanische, nicht aber die englische Version des Songs angesehen.

Man sieht, dass das Urherberrecht im Einzelfall ganz schön kompliziert sein kann. Zwar geht es hier um US-Recht, nach deutschem Recht wird das aber nicht viel anders, vielleicht eher noch komplizierter sein. Und das Ganze Durcheinander um einen Song, der gerade mal 2 Gitarrengriffe erfordert.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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