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Online-Kantorenbuch von Anton Stingl jun.
#16 RE: Online-Kantorenbuch von Anton Stingl jun.
Auch die Einheitsübersetzung ist durch Rechte geschützt. Sie tragen im GL i.d.R. die Kürzel R91 und R98 und werden von der kath. Bibelanstalt, Stuttgart wahrgenommen. Nachzulesen: Rechtetabellen (Allgemeine Rechtsnachweise) des neuen Gotteslobes. Wenn man sie verwenden will, lohnt sich eine Anfrage in Stuttgart. Versuch macht klug...
#18 RE: Online-Kantorenbuch von Anton Stingl jun.
Zitat von Gemshorn
...Gibt's ne Bibelübersetzung, die gemeinfrei ist?
Eine katholisch approbierte gemeinfreie Übersetzung ist mir bislang noch nicht begegnet.
Versuch´s doch mal bei den lutheranischen Geschwistern: "Dem Volk auf´s Maul geschaut" die Lutherübersetzung aus dem 16. Jhdt. ist garantiert gemeinfrei. Guckst Du: http://bibel.myvnc.com/ftp_archiv/Luther/Bibel_Luther_Deutsch_Text/ Wenn Dir der Text zu sperrig sein sollte, gibt's am gleichen Ort noch die Elberfelder Übersetzung von 1912 die ist ebenfalls gemeinfrei. Oder sonst geht auch noch: selber übersetzen. Dann empfehle ich allerdings dafür die Anmeldung bei der "Dt. Gesellschaft Wort", um Deine Rechte zu sichern. Das mache ich übrigens auch mit meinen Liedtexten.
#19 RE: Online-Kantorenbuch von Anton Stingl jun.
Die revidierte Lutherbibel von 1984 (derzeit für den Gebrauch in der luth. Agende verbindlich) ist gemeinfrei, solange man nicht den gesamten Text nimmt und ihn herausgibt. Auch die neue Revision, die dieses Jahr am Reformationstag offiziell erscheint (vorgestellt ist sie bereits), darf jedermann in Auszügen für lau benutzen.
Eventuelle Beschränkungen wären ja ein Schuss ins Knie. Schließlich forderte Dr. Martinus himself, dass "Gottes Heyliges Evangelium im Schwange bleibe". Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen sind sicher kein angezeigtes Mittel zu diesem hehren Ziel ... [grin]
LG
Michael
Schade, aber irgendwie absehbar, dass die Sache »nicht lange halten« würde. Und die Geschichte mit den Rechten macht auch klar, warum sich nur größere Einrichtungen an die Sache rantrauen ...
Eine gemeinfreie »katholische« Bibel auf Deutsch kenne ich nicht, und bei der Herder-Übersetzung wäre ich auch vorsichtig. Die Erstausgabe ist zwar in den 1930ern erschienen und wäre damit evtl. schon frei, wobei aber wahrscheinlich das Sterbejahr des letzten an der Übersetzung Beteiligten + 70 Jahre zählt. Nachdem es aber auch spätere revidierte Fassungen gibt, die weiterhin geschützt sind, ist es nicht ganz so einfach, die Sache »auszurechnen«.
Ich habe hier einen ganz interessanten Artikel dazu gefunden:
http://offene-bibel.de/drupal/blog/ben/urheberrecht_bibel_%E2%80%93_was_sie_beim_zitieren_aus_heiligen_schrift_beachten_m%C3%BCssen
Dort wird die Menge-Bibel empfohlen. Es spricht ja nichts dagegen, von dort eine Stelle zu zitieren oder zu vertonen, wenn deren Inhalt theologisch mit der in der jeweiligen Konfession verwendeten Übersetzung kompatibel ist.
Gerade für die Verwendung in der Liturgie bevorzuge ich - andere mögen das anders halten - die Texte der Einheitsübersetzung. Mit den Münsterschwarzacher Texten, wie sie etwa im Freiburger Kantorenbuch verwendet werden, "fremdle" ich (obwohl es sich unbestritten um schönes Deutsch handelt!).
Ich erinnere zudem an das GL1975, wo nicht wenige sich daran stießen, dass die darin enthaltenen Bibeltexte (z.B. im Andachtsteil) merklich von der Einheitsübersetzung abwichen.
#25 RE: Online-Kantorenbuch von Anton Stingl jun.
Zitat von Gemshorn
Du schreibst Liedtexte?
Wenn Du meine Beiträge gelesen hast, mache ich hier und da auch schon mal das Angebot, aus diesem Schatz ausschließlich per PM zu partizipieren.
Angefangen habe ich 2002 damit, dt. Kirchenlieder für unsere "Mess op Kölsch" (und das als Imi! = nicht in Köln geboren) selbst zu übertragen, denn die Rechteproblematik drohte unsere kleine Gemeinde finanziell zu sprengen. Kölsch ist eine eigene Sprache mit eigener Grammatik, ziemlich eigenwilligen Vokabeln, eigenen Nachschlagewerken z. B. dem "Wrede" und ganz vielen Unterdialekten. Was linksrheinisch verstanden wird, muß auf der rechten Seite noch lange nicht so sein.... Einer unserer Kölschbrüller wurde "Dochter Zion freuen>sic!< dich". Später kamen dann Anlässe, wie Bedürfnisse der predigenden Geistlichkeit, oder liturgische Notwendigkeiten hinzu.... Ein Beispiel: "Du bist heilig, du bringst Heil" GL MZ 848 ..., wird gerne aus Unwissenheit zum Sanctus vermaledeit. Die Melodie ist schmissig, und wird vom Volk mit Begeisterung gesungen (Von einigen KM´s gefürchtet. Mit Startakkord A7 und im Pedal ein durchgängiger "Walking Bass mit getupfter Posaune" macht das auch flott auf einer Pneumatik etwas her). Noch bevor es hier "liturgischen Ärger" geben konnte, habe ich mich halt hingesetzt und ein liturgisches dazu eingepasst. Wenn man auf dem Liedzettel lediglich den Textabdruckt, merken es die Leute häufig gar nicht
Die »offizielle« Übersetzung für die deutschsprachige Liturgie ist ja auch die Einheitsübersetzung. Klar ist es »aus pastoralen Gründen« (ich liebe es &hellip manchmal sinnvoll, was anderes zu nehmen, aber wenn man auf Basis der liturgischen Bücher bleiben will, kommt man ihr nicht aus.
Hallo,
ich habe einfach einmal beim katholischen Bibelwerk Folgendes nach den Copyright-Regelungen zur Einheitsübersetzung angefragt. Meine Anfrage und die Antwort, die auch für Kollegen/innen gedacht ist, stelle ich im passwortgeschützen Bereich ein.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
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