Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
#1 Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Hallo Zusammen,
mal eine etwas merkwürdige Frage: Momentan melden ja alle möglichen Unternehmen, die ihren Geschäftstätigkeiten momentan nicht nachgehen können, Kurzarbeit an. Wie ist das eigentlich bei Kirchenmusikern? Vertretungsdienste entfallen meiner Erfahrung nach einfach ersatzlos aber die KollegInnen in Festanstellung, seien es jetzt nebenamtliche oder hauptamtliche Stellen, haben ja momentan ebenfalls einen Arbeitswegfall in erheblichem Umfang (Chorproben, Gottesdienste, Kasualien etc.) Schicken die Gemeinden ihre Musiker jetzt in Kurzarbeit oder ist dies "bei Kirchens" arbeitsrechtlich ausgeschlossen?
Viele Grüße
Trompetendulzian
#2 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Hallo,
zumindest in unserer Landeskirche (Kurhessen-Waldeck) ging ein Schreiben zum Thema arbeitsrechtliche Aspekte rum, aus welchem ich mal zitiere:
Zitat
2. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Bei den Kirchenmusikerinnen und -musikern ist zwischen den hauptamtlich oder nebenamtlich angestelltenPersonen einerseits und den Vertretungsdiensten andererseits zu unterscheiden.
Für die angestellten Kirchenmusiker gelten die zum Arbeitsrecht bereits dargestellten Konsequenzen. Besteht keine Beschäftigungsmöglichkeit, weil z.B. die Gottesdienste oder Konzerte abgesagt wurden, besteht der Lohnanspruch dennoch fort. Die Kirchenmusiker können andere Aufgaben wahrnehmen oder ggf. Über-oder Mehrarbeitsstunden abbauen. Rest-/Urlaub kann gewährt aber nicht angeordnet werden. Bei Kirchenmusikerinnen und -musikern, die für Kirchengemeinden jeweils für vereinbarte Einsätze musizieren, handelt es sich um sogenannte „kurzfristig Beschäftigte“, für die steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gelten. Arbeitsrechtlich gelten auch diese Beschäftigungsformen als Arbeitsverträge, so dass auch dann ein Entgeltsanspruch für den betroffenen Termin besteht, wenn nur einzelne fest vereinbarte Termine ausfallen.
Vielleicht schafft das etwas Klarheit.
#3 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
#4 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Ich habe mich mit der ganzen Thematik noch nicht auseinandergesetzt (ich warte erstmal ab, was hier passiert), aber auf Facebook habe ich en passant gesehen, dass es katholischerseits unterschiedliche Handlungsanweisungen gibt. Bistum Mainz ist es ähnlich wie bei EKiR, aber irgendwo anders verlautbarte ein Generalvikar "no show, no money" (BTW wie könnte man in so einem Fall die Kirchensteuer kürzen? ;-) ).
#5 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Zitat von 2nd_astronaut im Beitrag #4
irgendwo anders verlautbarte ein Generalvikar "no show, no money"
Dann sollten sie auch mal schön die ganze Pfarrerscahft auf Kurzarbeit setzen...
#6 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
#7 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
...Also,ich habe einen Bekannten, einen hervorragenden Organisten und Kirchenmusiker, aber "nur" auf selbständiger Basis tätig, der guckt jetzt voll in die Röhre...
Klar, ist sein Risiko, aber die Kirche springt ihm in keiner Weise bei...
Er ist schon sehr auf die nächste "Barmherzigeitspredigt" gespannt...😏
#8 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Eine Freundin unserer Familie ist selbständige Geigenlehrerin. Sie hat versucht, per Webcam zu unterrichten. Aber das kann man vergessen. Schon das Stimmen der Geige via Fernkontrolle verschlinge die Hälfte der Unterrichtszeit, meinte sie gestern.
Zum Glück unterrichtet sie normalerweise zuhause und hat nicht noch Fixkosten für ein Ladenlokal.
Wir werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie alle unmittelbar oder mittelbar zu spüren bekommen, denke ich.
LG
Michael
Wir OrganistInnen der Kirchgemeinden (KG) in der CH, die mit Arbeitsverträgen arbeiten, erhalten (momentan) den vollen Monatslohn. Da sind die KG grosszügig.
Für die, die pro Einsatz bezahlt sind (ohne Vertrag), sieht's jedoch anders aus. Da entscheidet jede Kirchgemeinde autonom.
Da alle kulturellen Anlässe bis am 19. April abgesagt sind (vermutlich auch länger) , trifft es vor allem die freischaffenden MusikerInnen.
Die Anlässe über die Ostertage sind ja längst geplant und vorbereitet. Deshalb habe ich als Koordinator für alle MusikerInnen und Chöre, beim KG-Rat eine Entschädigung beantragt für bereits geleistete Arbeiten, sowie für den Ausfall der Anlässe.
So können doch wenigstens Härtefälle abgedämpft werden.
Erfreulicherweise stosse ich dabei auf Verständnis und Solidarität bei den KG-Räten.
LG
Martin
#10 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Zitat von MagisterPerotin im Beitrag #2
Vielleicht schafft das etwas Klarheit.
Ja, danke! Die Überlegung meinerseits ist, dass durch die Kurzarbeit in der Wirtschaft natürlich auch die Kirchensteuereinnahmen sinken und die Haushalte der Kirchengemeinden entsprechend schrumpfen. Die Gruppe der angestellten Kirchenmusiker ist nun die, bei der der Arbeitsausfall offensichtlich ist. Friedhofspersonal, Bürokräfte etc. werden momentan nicht weniger Arbeitspensum haben als bisher. Pfarrer sind eh in den meisten Fällen verbeamtet und können Seelsorge ja auch auf anderen Wegen leisten.
Im BAT-KF gibt es einen Paragraphen (6a), der die Kurzarbeit regelt, insofern besteht diese Möglichkeit prinzipiell auch im kirchlichen Bereich. Beim Wegfall der Sonntagsgottesdienste und einer Chorprobe je Woche ist man gemäß der Berechnungstabelle der EKvW schon bei mindestens 30% Stellenumfang.
Viele Grüße
Trompetendulzian
#11 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Zitat von mvn im Beitrag #9
Erfreulicherweise stosse ich dabei auf Verständnis und Solidarität bei den KG-Räten.
Das finde ich sehr anständig! Wir mussten als Trägerverein ebenfalls recht frühzeitig, noch vor dem allgemeinen Veranstaltungsverbot, das geplante Passionskonzert absagen, da das wirtschaftliche Risiko im Fall einer kurzfristigen Absage bzw. mäßige Besuch zu groß war, haben aber auch hier die Entscheidung getroffen, zumindest den freiberuflich tätigen Beteiligten eine Entschädigung anzubieten.
#13 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
In unserer (klein!)-Kirche gilt für das deutsche Bistum für die nebenamtliche Kirchnmusik: No show - no money! Für die hauptamtlichen MA (inkl. Klerus) denkt man gerade massiv über Gehaltskürzungen nach! Das finanzielle Fundament des gesamten Bistums dürfte sonst ins Trudeln geraten. Die rk-Bistümer in D. stehen da vom Vermögen her, auf ganz anderen Beinen. Die rk Regelungen in Nord- und Ostdeutschland differieren z.Teil nicht unerheblich zu denen z. B. in Münster. Wer also weiterbezahlt wird, in welcher Form auch immer, freue sich über seinen 6-er im Lotto, der ihm von Herzen gekönnt ist.
#14 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Die Anordnung von Kurzarbeit setzt nach deutschem Arbeitsrecht voraus, dass dafür im einzelnen Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag eine Grundlage geschaffen wurde. So jedenfalls im außerkirchlichen Bereich. In den deutschen Landeskirchen und Diözesen tritt an die Stelle von Tarifverträgen ein Beschluss der zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommission bzw. einer KODA im Rahmen des sogenannten "Dritten Weges". Soweit mir bekannt, hat keine Kommission im katholischen Breich bisher einen solchen Beschluss gefasst, so dass hier die Kurzarbeit nicht angeordnet werden kann. Einen Bedarf dafür hat man innerhalb der Kirchen nicht vorhergesehen.
Den evangelischen Bereich überblicke ich nicht.
Beste Grüße,
Willi
#15 RE: Kurzarbeit für Kirchenmusiker?
Ja, wer hätte jemals damit gerechnet, dass wir in Deutschland an einen Punkt kommen, an dem keine Gottesdienste stattfinden dürfen ...
Auch der vorsichtigste Arbeitsrechtler wäre nie auf die Idee gekommen, dafür vertragliche Vorkehrungen zu treffen.
Die Prämisse war bisher: Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Leute zusammenkommen, um gemeinsam zu beten.
LG
Michael
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!