Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht

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19.05.2022 11:59
avatar  Positiv
#16 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Das Wetter ist schön. Für alle, die am Computer sitzen, ein bisschen geschwafelt.

Bei Klein gegen Groß hat eine Kleine gewettet, dass sie nach 1 Sekunde anspielen, mehr Lieder von HF erkennt, als die Große Helene Fischer (HF). Die Kleine hat gewonnen. Nach freier Wiedergabe rechtfertigte HF sinngemäß, dass der ganze Scheiß, den sie singen muss, sich ähnlich anhört. HF interpretiert und präsentiert, sie "komponiert" nicht.

Und wenn man musikalisch mal analysieren möchte, wie sich die Kompositionen von Ralph Siegel oder Dieter Bohlen unterscheiden, dann denke ich an die Textbausteine in früheren Windows/ Office Versionen. Irgendwie alles ähnlich.

Und jetzt mein Angriff: Alle ihr Vorspielekomponisten und Introerfinder, Ihr seid nicht automatisch begabt, weil ihr Intonationsbücher füllt. Quintfäller. Eure Versuche sind frei kopierbar, denn nach dem Urheberrecht muss es sich um eine geistige Schöpfung handeln. Soll ich Namen nennen? Lieber nicht.

Bei näherer Beschäftigung mit der Musik fiel mir auf, dass alles der Mathematik nahe ist. Ein Tonsystem. Gelegentlich oder oft verwaltet von Laien und Gutmeinenden. Mit und ohne Gefühl. Modisch.

Michael


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19.05.2022 12:07
#17 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Zitat
Und jetzt mein Angriff: Alle ihr Vorspielekomponisten und Introerfinder, Ihr seid nicht automatisch begabt, weil ihr Intonationsbücher füllt. Quintfäller. Eure Versuche sind frei kopierbar, denn nach dem Urheberrecht muss es sich um eine geistige Schöpfung handeln. Soll ich Namen nennen? Lieber nicht.



Sehr guter Punkt, habe ich auch schon oft gedacht, aber nie getraut auszusprechen. Danke, dass es jemand anderes tut.

Es mag sein, dass nicht alle Musiker an Gott glauben; an Bach jedoch alle. - Mauricio Kagel

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19.05.2022 12:10 (zuletzt bearbeitet: 19.05.2022 12:12)
#18 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Ch

In meinen Augen würde es schon enorm helfen wenn die Urheber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten wie die eindeutige Kennzeichnung hätten. Würde es eine Pflicht geben in der Fußzeile eines Notenblatt eindeutig zu vermerken wann der Schutz beginnt und wer explizit der Rechteinhaber bei Rückfragen ist, dann wären viele Unklarheiten schon gelöst.

Stand jetzt habe ich ein Notenblatt und sehe wer der Komponist war, wer der Bearbeiter und dann beginnt die muntere Suche nach denjenigen den ich ansprechen muss wenn ich Bedürfnisse nach Absprachen habe. Es wäre ja nicht so viel verlangt wenn zumindest der Rechteinhaber mit Kontaktmöglichkeit genannt werden muss. So kann es einem passieren eine Bearbeitung zu finden wo das Originalwerk schon lange keinen Schutz mehr hat, durch das neue Setzen der Noten aber nun doch wieder jemand Rechte daran hat. Die Abfragen bei der GEMA und co sind da auch nicht hilfreich, da kommt man zu keinem Ergebnis wenn ein Rechteinhaber z.B unter verschiedenen Namen und Nummern in verschiedenen Verlagen veröffentlicht und das Stück mit dem selben Namen in 50 Bearbeitungen aufgeführt sind.

Es ist so ein "Auf gut Glück", vor allem wenn man aus Quellen spielt die nicht gerade vor einem Monat beim Bärenreiter oder so bestellt wurden und es klar ist. Außerdem sind die Verwertungsgesellschaften nicht gerade hilfreich bei der Klärung solcher Fragen. Vielleicht auch weil sie es teilweise selbst nicht immer nachvollziehen können.


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19.05.2022 12:58
avatar  wohli
#19 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Ein wenig OT, aber ich muss es los werden: Urheberrecht ist ja an sich zum Schutz geistigen Eigentums richtig und notwendig, aber manchmal schlägt so etwas doch Kapriolen ... Ich erinnere nur an die Auseinandersetzungen um das beliebte "Happy Birthday". Ab wann ist etwas "Allgemeingut"?

Die Melodie des Sandmännchenliedes kennt hierzulande praktisch jeder, selbst mein fast 87-jähriger Vater hat sie noch drauf. Entweder haben wir sie selbst gehört und gesungen oder unsere Eltern. Und das seit 1959 ... Klar, jemand hat sie erfunden und dementsprechend Rechte an einer wie auch immer gearteten Verwertung. Und damit fängst an ...

Nachdem eine kleine Partita mit mittlerweile 20 kurzen Sätzchen - die auch durchaus als Vorstellung von Orgelregistern für Kinder geeignet sei - eine gewisse Beliebtheit und Nachfrage erhielt, habe ich 2020 versucht bei dem derzeitigen Rechteinhaber - Rechtsnachfolger des VEB Lied der Zeit - eine Genehmigung zu erwirken das (selbst) zu veröffentlichen. Auf meine Anfrage haben die nie geantwortet.

So habe ich mittlerweile fast ein dutzend Verlage angeschrieben. Die Antworten sind zum einen sehr erfreulich, praktisch jeder würde das sehr gerne veröffentlichen ("sehr schön", "putzig", niedlich" etc.) und sähe auch entsprechende Nachfrage. Zum anderen scheitert es aber genau am Rechteinhaber. Der verlangt nämlich neben einer saftigen Lizenzgebühr dafür dass die Melodey überhaupt verwendet werden darf auch noch eine Umsatzbeteiligung in 2-stelliger Prozenthöhe und erhalten das Recht an dem Werk (!), auch wenn es von einem anderen Verlag veröffentlicht würde. "Vom Papierverkauf können wir nicht leben" - so aus einer Rückantwort eines der angeschriebenen Verlage ... Das macht das Ganze für jeden Verleger einfach unwirtschaftlich. Praktisch jeder der angeschriebenen äußerte sein Bedauern und hatte noch Adressen anderer Verlage für mich, wo ich es vielleicht versuchen könnte ...

Fazit: Mittlerweile habe ich es aufgegeben - es wird nicht veröffentlicht. Ob das wirklich im Sinne des vor 18 Jahren verstorbenen Komponisten ist sei dahingestellt, ist aber Rechtens. In 52 Jahren ist er 70 Jahre tot, dann dürfte ich es veröffentlichen. Aber vermutlich bin ich das dann auch ...


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