Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht

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13.04.2022 08:53
#1 Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Bo

Hallo zusammen,

mal wieder brauche ich Eure Expertise. Diesmal geht es ums Urheberrecht bzw. das Kopieren von Noten.

Dass Kopien von Noten, deren Urheber/-in nicht länger als 70 Jahre tot ist, unzulässig sind, ist wohl unstrittig. Aber wie verhält es sich bei Komponisten, die länger als 70 Jahre tot sind? Hier kann ja auch ein Urheberrechtsschutz bestehen. Aber wie erkenne ich das? Bzw. kann ich einen etwaig bestehenden Schutz abfragen? Ist die Vervielfältigung beispielsweise unproblematisch möglich, wenn die Noten auf IMSLP abrufbar sind? Im Rahmenvertrag der DBK mit der VG Musikedition sind nach meinem Wissen ja nur Liedblätter für die Gemeinde (und das auch nur in begrenzter Stückzahl) enthalten und keine Noten für Chöre und Ensembles.

Wenn ihr hier Näheres berichten könnt, bin ich dankbar.

Viele Grüße

Johannes


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13.04.2022 09:43
avatar  Sc1978
#2 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Wenn der Urheber lange genug tot ist (also 70 Jahre hier in Europa) ist imslp meistens unproblematisch.

Problematisch ist es dann, wenn es sich bei der Ausgabe um eine Erstausgabe handelt. Da gibt es ein Urheberrecht auf die Edition.

Auch darfst du keine Kopien aus in Chorstärke vorhandenen Ausgaben machen, damit du zB. nicht 30 Freiburger Chorbücher auf den Friedhof mitnehmen musst. Da ist mir ein Fall bekannt, bei dem es sehr teuer für den Chor wurde.

Wendestellenkopien werden meist "gedultet".

Archivkopien sind teilweise auch erlaubt, dann musst du die Kopie aber ins Regal stellen und aus dem Original spielen.
Der Verlag hat Da ein "Recht auf Abnutzung".

Was Gottesdienstkopien betrifft, gab es Unterschiede zwischen Ev. und Kath. Kirche. In der Kath war es lange nicht möglich einen Beamer zu benutzen, weil die ev. Kirche besser für den Rahmenvertrag bezahlt hat.

Aber es ist vielfältig.

So, ich hoffe, die Aussagen sind noch auf dem neuesten Stand des Urheberrechts.

LG

Plz 40591

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13.04.2022 18:27
#3 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Bo

@Sc1978 Besten Dank für Deine Einschätzung!

Ich frage mal ganz blöd hinterher: Wie erkenne ich denn eine Erstausgabe? Muss das explizit gekennzeichnet sein? Mir fehlt da ehrlich gesagt die Erfahrung.

LG Johannes


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13.04.2022 18:46
avatar  Sc1978
#4 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Meistens steht es drunter. Damit sichern sich die Verlage auch ab...

Plz 40591

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13.04.2022 20:06 (zuletzt bearbeitet: 13.04.2022 20:15)
#5 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
tr

Ich empfehle zu diesem Thema einen Blick auf https://www.kirchenmusikrecht.de/urheberrecht

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass die Fragestellung aus dem katholischen Bereich kommt. Die von mir genannte Webseite berücksichtigt primär den Bereich der EKD, ich würde erst einmal von einer vergleichbaren Situation ausgehen - der Teufel steckt aber vermutlich wie immer im Detail (wobei die Aussagen zum Kopieren von Noten sicherlich allgemeingültigen Charakter haben). Da Ansgar Schlei auch auf YouTube gerne vom Tablet spielt, kann er zum Kostenaspekt der Digitalisierung von gedruckten Noten sicherlich auf Anfrage nähere Details nennen.

Viele Grüße
Trompetendulzian


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13.04.2022 20:28
avatar  pvh
#6 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
pv
pvh

Hallo,

Erstausgaben von Musik, deren Urheber schon vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, sind, soweit ich weiß, wie auch wissenschaftliche Neueditionen/Neuausgaben 25 Jahre geschützt. Das ist sozusagen der Lohn für denjenigen, der so eine Stück in einem alten Archiv ausgegraben hat oder der aufgrund von Forschungsergebnissen beispielsweise Korrekturen des Notentextes vorschlägt oder neue Aspekte zum Vortrag des Stückes gefunden hat. Siehe auch hier:
https://www.vg-musikedition.de/weitere-m...rechtslage/page

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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18.05.2022 23:53
#7 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Ch

Die Landeskirchen haben ja entsprechende Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften die auch Kopien umfassen. Gilt das nur für Auszüge welche die Gemeinde im Liturgischen Rahmen nutzt, oder darf der Orgelspieler dann auch von einer solchen Kopie abspielen?

Wir Orgelspieler haben in der Praxis ja den Vorteil eher geschützt zu arbeiten. Ich habe auch oft bei längeren Stücke aus meinen Originalen Kopien mehrere Seiten auf A3 Seiten, damit ich nicht umblättern muss. Jeder kennt das Problem ja bei ungünstigen Seitenwechsel und wenn man keine Hilfe dabei hat. Die Originale habe ich natürlich immer dabei und auf der Orgelempore die ich hinter mir abschließe sieht es ja auch keiner. Ehrlich gesagt habe ich da auch kein schlechtes Gewissen da ich ja keinem irgendwie schade damit.


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19.05.2022 07:36
avatar  pvh
#8 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Christian_Hofmann im Beitrag #7
Die Landeskirchen haben ja entsprechende Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften die auch Kopien umfassen. Gilt das nur für Auszüge welche die Gemeinde im Liturgischen Rahmen nutzt, oder darf der Orgelspieler dann auch von einer solchen Kopie abspielen?

soweit ich weiß, fallen im kath. Bereich Kopien von Noten für Instrumentalisten und auch Chöre nicht darunter, weder für Gottesdienste, noch für Konzerte. Die Regelungen der Kirchen unterscheiden sich aber. Es kann etwa sein, dass die Projektion von Liedern mit Beamer in der evangel. Kirche erlaubt ist und in der kath. nicht. Man muss sich also das jeweilige Merkblatt genau ansehen.

Zitat von Christian_Hofmann im Beitrag #7
Wir Orgelspieler haben in der Praxis ja den Vorteil eher geschützt zu arbeiten. Ich habe auch oft bei längeren Stücke aus meinen Originalen Kopien mehrere Seiten auf A3 Seiten, damit ich nicht umblättern muss. [...] Ehrlich gesagt habe ich da auch kein schlechtes Gewissen da ich ja keinem irgendwie schade damit.

Unser Spieltisch steht öffentich bestens einsehbar am Haupteingang der Kirche. ;-) Aber die gesetzlichen bzw. rechtlichen Regelungen sehe ich auch als jenseits der Realität an, sie sind aber nun einmal wie sie sind (in vielen Bereichen gibt es ziemliche Ungereimtheiten, wenn man etwa das Strafmaß für verschiedene Delikte vergleicht).

Was ich mich aber frage, ist, wie das Konzerthäuser u.ä. regeln. Es gibt etwa Videos aus der Elbphilharmonie, wo an der Orgel ganz offensichtlich aus kopierten Noten gespielt wird. Regeln das die Künstler*innen bzw. die Elbphilharmonie/Konzerthäuser etwa über eigene Verträge mit der VG?

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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19.05.2022 07:50
avatar  Positiv
#9 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Auch wenn wir Orgelspieler ungeschützt arbeiten, dann gehe ich vom Grundsatz aus, dass eine Kopie dann unschädlich ist, wenn es ein greifbares Original gibt. In den Landeskirchen und in der NAK sind in jeder Gemeinde die Choralbücher im Original an der Orgel. Wenn ich also keine Lust habe, mich mit dem zerfallenden Ringbuch eines der 3 Gotteslobchoralbücher zu befassen oder es zu befassen, dann darf ich aus der Kopie spielen. Ja, warum denn nicht? Manche Sätze aus dem Württembergischen EG z.B. von Schütz finde ich besser als die badische Choralbuchfassung. Da ich das wüBuch original habe, nehme ich die Kopie in den Gottesdienst mit. Je nach Notenständer ist mir eine Kopie auch lieber, als das Spiel aus dem immer wieder zuklappenden Gesangbuch.

Probleme sehe ich nur beim Einsatz von Chor oder Orchester. Und ich rede mal nicht von mir: als Chorsänger oder Orchesterspieler we (u)rden mir auch Kopien in die Hand oder auf den Notenständer gegeben. Schlechtes Gewissen? Ich denke da an einen der vielen "Bäckersimulanten" in den Filialen von REWE, Edeka u.s.w. die bis 22.00 Uhr das Backwarenvollsortiment präsentieren müssen. Die oft geschmacklosen Billigwaren haben Preise, die ich mir nur vervielfätigt erklären kann. Also der Mülleimer mit weggeschmissenen Backwaren wird bezahlt. Und der ehrenamtliche Dirigent kopiert mal was, dass die Kirche nicht bezahlt?

Wenn-dann wieder ich- zwei oder drei Seiten eines längst aus dem Urheberrrecht gefallenen Musikkünstlers mit 9,20 € bezahlen soll, sind da schon Kopien dabei!?

"Was sind Sie von Beruf?" "Orgelnotenkomponist!" "Und sonst?" " Ja nicht und sonst!"
Musiker waren immer Lehrer, Kantoren, Angestellte und hatten mehr oder weniger Ein- und Auskommen, die ein gelegentliches unbezahltes Kopieren aus ihren geistigen Werken auch ohne Sturz in den Abgrund ertragen ließ.

Keine Aufforderung zu Raubkopien (was für ein juristischer Quatsch- Kopien mit Raub= Diebstahl mit Waffen, gleichzusetzen), sondern nur die Praxis, die aber nicht eine Arbeit im ungeschützten Bereich verhindert, sondern gelegentlich nicht zu verhindern ist. Aus originalen Noten zu spielen ist ein Gebot der Fairness, anderes ist aber auch legal und vielleicht auch mal ausnahmsweise nicht. Davon geht niemand unter.

Michael


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19.05.2022 10:04
#10 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Die Kontrolle hat ja auch ihre Grenzen. Ist ein Satz Blätter eine illegale Kopie, oder sind es gemeinfreie Noten? Hat jemand z.B. aus einer Bibliothek private Kopien für den Eigengebrauch gemacht, sich aber dann ans MuseScore o.ä. gesetzt und alles selber nochmal gesetzt, und spielt jetzt doch öffentlich daraus? Oder hat jemand einfach ein paar Seiten aus dem Buch kopieren müssen, weil der Verlag noch gar nicht gehört hat, dass man keine zwei drei Helferlein daneben stehen hat (und überhaupt, wer tritt eigentlich die Bälge..), und die Wendestellen danach aussucht, dass er möglichst Papier sparen kann, und dann wird halt die erste Zeile vom nächsten Stück noch mit drauf gequetscht -- man soll ja angeblich eh auswändig spielen (gelesen in der Keller-Orgelschule -- die hab ich übrigens legal gekauft im Musikladen :D)..

Die Frage stellt sich aber vermutlich vor allem für Konzerte, wo Eintritt kassiert wird. Wenn da für die guten Plätze 50 (oder mehr) Taler fällig sind und also richtig Kohle umgesetzt wird, die auch verbucht werden muss, ist es sicher wichtiger, alle Noten gekauft zu haben.


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19.05.2022 10:57
#11 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Ch

Zitat von Regal acht im Beitrag #10
man soll ja angeblich eh auswändig spielen (gelesen in der Keller-Orgelschule -- die hab ich übrigens legal gekauft im Musikladen :D)..

Ja das steht dort tatsächlich in der Einleitung vor den ganzen Chorälen. Nur hat das ganze eben auch seine Grenzen. Ich kann mir Noten nicht merken, sondern Spiele eher den Klang den ich von dem Stück im Kopf habe. Bei einem Choral oder Vorspiel geht das, bei virtuosen Stücke wird das schon schwierig. Von Urheberrecht sollte es aber kaum einen Unterschied machen ob man vom Blatt oder einer anderen Quelle wie Erinnerung abspielt. Letzteres wäre natürlich im Zweifel für den Rechteinhaber schwer zu beweisen da es nach dem verklingen keinen Beweis mehr gibt. Wobei man da vermutlich auch bei nicht exakten Spiel in den Bereich der genehmigungspflichtigen Bearbeitung eines Stückes kommen könnte. Aber das könnte man vermutlich bei 100% der Orgelschüler auch vermuten...

Aber ich Stimme vollkommen zu, dass Urheberrecht ist wichtig. Aber das Gesetz ist eben eine einseitige Lobbyarbeit für fern jeder Realität ist. Würde man das wirklich konsequent verfolgen, dann würde vermutlich jeder der ein Instrument spielt schon einmal ein Gefängnis besucht haben. Davon abgesehen bin ich Organist und nicht Jurist und nur als letzteres hat man eine Chance alles zu verstehen. Mal davon abgesehen das man als normaler Musiker in vielen Fälle nicht einmal die Chance hat sicher zu ermitteln ob und wer das Recht noch hat.

Ich habe einmal eine Bearbeitung von Hilf Herr meines Lebens gemacht die ich veröffentlichen wollte. Die Gema und Verwertungsgesellschaften waren so hilfreich wie Fußpilz. Ich musste Ahnenforschung betreiben. Also Informationen des Verfassers der Melodie suchen, ihn der Chronik der Stadt wurde er aufgeführt, über viele Ecken und Hilfe eines Forums fand ich heraus das seine Tochter eine Seniorenpflege betreibt und als Erbe habe ich die auf gut Glück angeschrieben und tatsächlich die hatte das Recht und erlaubte mir nach Zusendung des Ergebnisses die kostenfreie Veröffentlichung...


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19.05.2022 11:38
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#12 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Gast
( gelöscht )

Die urheberrechtliche Lage ist im Prinzip relativ einfach:

Sind die Noten urheberrechtlich geschützt (d.h. Komponist ist noch nicht länger als 70 Jahren verstorben ODER es handelt sich um eine neuere wissenschaftliche Ausgabe § 70 UrhG, die nicht älter als 25 Jahre ist) dürfen Noten nicht vervielfältigt (kopiert) werden. Hierzu gibt es gesetzlich keine Ausnahme, siehe § 53 Abs. 4 Buchst. a UrhG. Man benötigt also stets die Erlaubnis des Rechtsinhabers (i.d.R. der Verlag) für weitere Kopien. In den genannten Pauschalverträgen der VG Musikedition sind teilweise Notenkopien erlaubt. Hier muss man genau schauen, was für wen erlaubt ist und nicht.

Soweit die Theorie. Die Praxis: Wo kein Kläger, da kein Richter.


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19.05.2022 11:44
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#13 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Gast
( gelöscht )

Zitat
Die Frage stellt sich aber vermutlich vor allem für Konzerte, wo Eintritt kassiert wird. Wenn da für die guten Plätze 50 (oder mehr) Taler fällig sind und also richtig Kohle umgesetzt wird, die auch verbucht werden muss, ist es sicher wichtiger, alle Noten gekauft zu haben.



Dann geht's aber nicht nur um rechtmäßig erworbene Noten, sonder es muss auch an die GEMA-Meldung und -Vergütung für die Aufführung der Musik gedacht werden. Auch hier gibt es teilweise Pauschalverträge der Kirchen mit den Verwertungsgesellschaften, die aber nicht jegliche Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten abdecken, v.a. wenn Eintrittspreise verlangt werden.


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19.05.2022 11:50
#14 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
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Einen Überblick über die Urheberrechtlichen Fragen (und darüber hinaus) im Bereich der Katholische Kirche erhält man auf diesen Webseiten:
https://www.dbk.de/ueber-uns/verband-der...s-vdd/dokumente
https://www.erzbistum-koeln.de/kultur_un...g-musikedition/


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19.05.2022 11:53
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#15 RE: Vervielfältigung von Noten - Urheberrecht
Gast
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