Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Da denkt man immer ...
Hallo,
Zitat von Geigenprinzipal im Beitrag #58
Achtung, Salz in die Wunden:
In der Kirche, in der ich sozialisiert wurde, fällt das alles (Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen, Weihnachten und ohnehin jeglicher Sonntag) unter Ehrenamt. 0 Euro.
Ich kenne das gut. Ich habe in unserer Gemeinde auch lange ehrenamtlich gespielt, zunächst auch nachdem der Stadt- und Bezirkskantor eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro "Gottesdienst mit Gloria" (dazu zählen natürlich auch die Sonntage in Advent und Fastenzeit sowie weitere Festtage) durchgesetzt hatte - was übrigens einige Ehrenamtler gar nicht gut fanden, weil es das Ehrenamt verwässere. Finanziell habe ich neben meinem Beruf keine weiteren Einnahmen nötig.
Inzwischen spiele ich (sehr selten) bei Beerdigungen und Hochzeiten zwar immer noch ehrenamtlich*, nehme aber die 15 Euro für Gottesdienste und spende sie postwendend aufgerundet dem Cäcilienverein für die Überarbeitung und Erweiterung der Orgel der Pfarrkirche. Von Pfarrei und Erzbistum kommt dazu nämlich keine Unterstützung, die Maßnahmen für die Orgel sollen ausschließlich aus Spenden gestemmt werden. Der Nebeneffekt: Ich habe aus den Orgeldiensten Einnahmen, die ich bei der Steuer angebe, was auch eine Begründung für eine Digitalorgel im häuslichen Arbeitszimmer liefert und es ermöglicht, Noten und Weiterbildungskurse von der Steuer abzusetzen.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
* Was soll ich bei der Beerdigung einer noch relativ jungen Mutter einer armen Migrantenfamilie aus Afrika verlangen? Was bei der Hochzeit eines Kindes einer Familie aus dem Hauskreis?
#63 RE: Da denkt man immer ...
Auch nebenamtlich ausgeführter Orgel- oder Chorleiterdienst ist ev. wie kath. kirchlicherseits besoldungspflichtig.
Den Orgeldienst bei Exequien bezahlt die Gemeinde. Der Orgeldienst zur Beisetzung ist eine Zusatzleistung, die ggfs. mit dem Bestatter abgerechnet wird. Dann ist im Sozialfall, wenn ich kein Beerdigungshonorar im Ausnahmefall verlange, sicher zu stellen, daß der Bestatter nicht auch noch ein Organistenhonorar mit auf die Rechnung schreibt!
Umsonst ist der Tod. Ohne Moos nix los. Wenn ich nicht gerade an einen Pfarrer gerate, der mir mal eine Notenrechnung abnimmt, bezahle ich die ja auch noch aus der eigenen Tasche.
Meine Noten- und Honorarrechnungen für "Affe Werumms" etc. fallen bewußt so hoch aus, damit sie sich nicht so häufen.
Wenn es sich um Dienstleistungen für Mitglieder der entsprechenden Gemeinde handelt, ist es meines Wissens nach eine Leistung, die über die Gemeinde läuft, egal ob ev oder kath. Wie es bei anderen ist, weiß ich nicht.
Jedenfalls ist es eine Arbeit, die bezahlt werden sollte. Wer dieses Geld nicht möchte, kann es ja dann spenden. Auch das habe ich schon gehört.
Ich kann jetzt auch etwas dazu beitragen, ich glaubte zunächst an einen Scherz, dass wirklich unglaublich klingt, dass ich es gestern erst einmal mit Canticus, danke nochmal, und mit einem Freund besprochen habe....
Ich bekam gestern den Anruf einer Braut, die im September im überlieferten römischen Ritus heiratet. Ich bin in diesem Ritus nicht wirklich zuhause, deshalb bat ich zunächst um Zeit um Erkundigungen einzuholen.
Neben der Frage nach Schuberts Ave Maria in einer instrumentalen Fassung, kam tatsächlich der Wunsch auf, ob mein GOSPELCHOR in der Messe singen könnte.
Letzteres konnte ich, mit Wissen um die Liturgie bereits verneinen, bei Schubert war ich mir um die Stelle in der Messe nicht sicher.
Die Trauung solle "in der normalen Gemeindemesse" stattfinden.
Die Dame wirkte alles in allem etwas "unsortiert" was den Ablauf eines Gottesdienstes (egal in welchem Ritus) betrifft.
Ich habe sie dann gebeten, sich mit dem Pater und dem Kollegen der betreffenden Kirche abzusprechen. Ich habe dann abgesagt....
LG
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!