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Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
#1 Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an euch betreffend Urheberschutz und vielleicht könnt ihr mir da ein paar Impulse geben aus eigener Erfahrung (Ich weiß, keine Rechtsberatung). Ich arbeite mich gerade durch die alten Kantoren Schränke und finde dort immer wieder sehr spannende und schöne Stücke. Hin und wieder finde ich ein paar echte Schätze, welche ich dann digital neu setze. Bei einem Original aus dem Jahre 1700 ist das auch recht unproblematisch.
Nun habe ich das "Trostlied geistliches Lied für Sopran und Tenor mit Orgel-(Harmonium)-Begleitung ; op. 7" von "Reinhold Lichey, Emilie Gerschau" gefunden. Vermutlich eines der wenigen Exemplare welches noch existiert. Das Lied wurde veröffentlicht im Jahre 1905 in einem örtlichen Verlag. Was mit diesem passierte ist nicht mehr nachvollziehbar und selbst bei Wikipedia gibt es nur Spekulationen. Der Author ist im Jahre 1957 verstorben, also vor 65 Jahren. Somit dürfte noch ein Urheberschutz existieren oder? Ich habe den Stand mit 70 Jahre nach dem Tod.
Weiß dort jemand etwas genaueres?
Zum Stück selbst: Es ist ein Trostlied in c-Moll. Der Satz ist vierstimmig und wird wahlweise mit einer Orgel oder einem Harmonium gespielt. Tenor und Sopran singen stellenweise gemeinsam oder abwechselnd. Die Schwierigkeit ist teilweise sehr hoch, da man mit beiden Hände große Bereiche gemeinsam abdecken muss. An vielen Stellen braucht man einen kreativen Fingersatz. Das Lied umfasst zwei Seiten.
Cover:
Trostlied.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
Auszug:
IMG_20220909_122035.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
#3 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Danke, dass hilft mir weiter da ich zu dem gleichen Ergebnis komme.
Schade eigentlich, da solche Stücke überhaupt nicht mehr zu bekommen sind und man sie auch nicht weitergeben darf. Ich habe nach zwei Stunden suche ein Exemplar in "schlechten Zustand" gefunden, dafür möchte der Händler aber einen mittleren dreistelligen Betrag. Ob es tatsächlich so viel wert ist sei mal dahingestellt..
Du musst doch nur noch ein paar Jahre warten....
Manche Händler haben den Realitätsbezug verloren. Ich fürchte, eine Neuerscheinung des Trostliedes wird sich schlecht verkaufen. Wenn das Urheberrecht abgelaufen ist, wird es irgendjemand bei imslp oder sonstwo einstellen. Ein Verlag wird sich vermutlich nicht darauf einlassen, weil der Komponist viel zu unbedeutend ist, als dass es ein Verkaufsschlager wird.
Das Stück von der Partitur sieht jetzt auch nicht so spannend aus. Typische "Gebrauchsmusik" der "frühen, ausgehenden (zu) spät Romantik"....
Wenn du es aufführen willst, wird sicher niemand etwas dagegen haben, wenn du es für die Ausführenden vervielfältigst.
Ich sehe das auch so.
In meiner früheren Gemeinde lagen einige Kleinode im Schrank auf der Chorempore. Zum Teil war das Papier schon sehr brüchig, sodass ein baldiger Zerfall der Noten zu befürchten war. Einige wenige habe ich daher digitalisiert, d.h. in diesem Fall: mit einem Notensatzprogramm abgeschrieben und auf diese Weise ihren Untergang verhindert. Ich archiviere diese Dinge für mich, bin aber auch gerne bereit, sie bei Freiwerden des Urheberrechts weiterzugeben.
Eine unkomplizierte Möglichkeit ist heutzutage etwa der Upload in die Notendatenbank des Programms MuseScore*; sie steht allen zur Verfügung. Leider mehren sich dort die Stücke, die nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abos downloadbar sind. Das hindert dich aber nicht, die von dir gesetzen Opuscula dort hochzuladen und der Allgemeinheit gratis anzubieten.
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*) https://musescore.com/sheetmusic
#6 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Für mich wäre die Frage der Gewinnerzielungsabsicht entscheidend.
D.h. die Veröffentlichung in kommerzieller Intention. Wenn Du Dir für Dich und die Mitmusizierenden eine Arbeitskopie machst, dürfte da niemand etwas dagegen haben. Zudem gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
LG
Michael
#7 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Hallo Michael,
Intrinsisch würde ich dir sofort zustimmen, ohne allerdings die Rechtsprechung dazu zu kennen.
Interessehalber: wo, würdest du sagen, beginnt die "Gewinnerzielungsabsicht"? Schon im gottesdienstlichen Spiel, weil mir dieses vergütet wird? Oder erst bei einem Konzert, wenn die Zuhörer Eintritt zahlen müssen?
Beste Grüße
Stephan
#9 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Zitat von SJL im Beitrag #7
Hallo Michael,
Intrinsisch würde ich dir sofort zustimmen, ohne allerdings die Rechtsprechung dazu zu kennen.
Interessehalber: wo, würdest du sagen, beginnt die "Gewinnerzielungsabsicht"? Schon im gottesdienstlichen Spiel, weil mir dieses vergütet wird? Oder erst bei einem Konzert, wenn die Zuhörer Eintritt zahlen müssen?
Ich gründe einen Verlag, setze Noten neu, die es nicht mehr gibt, und biete sie zum Verkauf an. Dann erziele ich direkt Gewinn. Bei den von Dir beschriebenen Tätigkeiten ist es ja eine Gewinerzielung "um die Ecke".
LG
Michael
#10 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Ich persönlich habe schon viele Jahre keine Veranstaltung mehr mit einem Eintritt gemacht, immer Frei (Spende möglich). Das läuft auch immer als Liturgische Veranstaltung wie musikalische Andachten und so weiter. Das ist für mich immer das einfachste, da eine kostenpflichtige Veranstaltung nicht nur wegen den Rechte aufwändiger ist. Positive Nebeneffekte sind meiner Erfahrung nach, dass am Ende des Tages bei Spenden mehr Geld gespendet wird, als bei einem festen Eintritt. Nebenbei nimmt es von allen den Druck weg. Verlange ich 25 Euro Eintritt, dann erwartet der Besucher natürlich entsprechend auch sehr viel mehr. Da werden Fehler nicht so sehr toleriert.
Hallo,
ich habe eben versucht herauszufinden, ob Lichey überhaupt bei der GEMA gelistet ist. Leider scheint die GEMA-Datenbank, soweit öffentlich zugänglich, keine Recherche nach Komponisten mehr zu erlauben, oder mache ich etwas falsch? Recherche nach Werktitel ("Präludium") ist ja in der Regel aussichtslos.
Jedenfalls, wenn die GEMA Lichey nicht vertritt, könnte man, soweit möglich oder bekannt, einfach die Erben um Genehmigung bitten.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
#12 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Die muss man erstmal finden.
Ich war länger auf der Suche nach einem Komponisten, dessen einziges gedrucktes überliefertes Stück aus dem Jahr 1937 datiert.
Ich konnte weder beim Verlag, den es noch gibt, noch in Archiven der Kirchengemeinde, wo er angeblich als Organist tätig war, etwas finden. Noch sonst wo... Mittlerweile frage ich mich, ob das Stück unter Pseudonym veröffentlicht wurde.
Eine Bearbeitung als Neudruck schließt das alles noch aus.
P.S. Die GEMA vertritt nur die Aufführungsrechte, für Noten ist die VG Musikedition zuständig.
#13 RE: Frage zum Urheberschutz eines alten Stücks
Das mit dem Finden der Rechteinhaber ist unheimlich schwer bis teilweise unmöglich. Man könnte schon böse Unterstellen dass es extra schwer gemacht werden soll, damit man mehr bei einem Verstoß kassieren kann...
Ich hatte vor einiger Zeit eine Bearbeitung von "Hilf Herr meines Lebens" gemacht und wollte diese kostenfrei zugänglich machen. Dazu brauche ich ja die Erlaubnis vom Urheber. In den ganzen Datenbanken steht Hans Puls weiterhin als Rechteinhaber der Melodie, soweit richtig. Da er verstorben ist gehen diese Rechte ja auf die Erben über, diese werden aber nicht angezeigt. Ich habe also selber Ahnenforschung betreiben müssen und in der Stadtgeschichte seiner Heimat dann herausgefunden dass er Töchter hatte. Die Namen waren aufgeführt, dann habe ich herausgefunden das es eine Altenpflege mit dem selben Namen gibt. Also kurze Mail geschrieben und sie ist tatsächlich die Tochter und hat somit die Rechte geerbt. Ich habe ihr eine Fassung geschickt, gesagt dass ich diese Fassung gerne kostenfrei zugänglich machen möchte und sie hat es mit schriftlich bestätigt.
Nun ja, nachdem ich die Fassung hochgeladen habe und Google nach einer Meldung das ganze gesperrt hat und ich eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung von einer Medienrechtskanzlei bekommen habe war ich etwas genervt. Naja als ich die Bestätigung dann hingeschickt habe, da haben sie es eingesehen. Ich habe ihnen noch geraten lieber mal Dieter Bohlen abzumahnen, da wären einige Millionen zu holen, da in Cherry Cherry Lady eins zu eins die Melodie von Hilf Herr meines Lebens vorkommt. Nur in anderen Notenwerten :)
Aha - wieder einmal eine Abmahnung wegen etwas, was diese Kanzlei vermutlich gar nichts angeht.
Weiß nicht, ob ihr die Affaire rund um die Google Schriftarten verfolgt habt - da wurden etliche Webseitenbetreiber abgemahnt. Inzwischen haben sich einige andere Kanzlein der Sache angenommen und ein gerüttelt Maß an Gegenklagen eingebracht. Gut so.
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