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Dienstvertrag - Stundenumfang
#1 Dienstvertrag - Stundenumfang
Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile als Minijobber in der katholischen Kirchenmusik unterwegs. Dabei stellt sich mir eine Frage.
Im Beschäftigungsplan wird für Gottesdienste, unabhängig von der Dauer, "ein Dienst" angegeben. Was "ein Dienst" zeitmäßig bedeutet, wird jedoch nicht geklärt. Bedeutet ein Dienst eine Stunde? Bei manchen Gottesdiensten kommt man ja gut über eine Stunde, Die Osternacht war letztes Jahr bei über zwei Stunden. Als Vorbereitungszeit werden zusätzlich 42,90 % gewährt. Aber das hat ja nichts mit der Dauer der Messe zu tun.
Habt ihr zum zeitlichen Umfang "eines Dienstes" Infos?
LG Johannes
#2 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Hallo Johannes,
die Berechnung der Arbeitszeit von Mitarbeitern im liturgischen Dienst (Küster, Organisten) ist so eine Sache. Früher wurden da genau die Minuten angegeben, wieviel wofür angerechnet wurde. So gabs damals 18 Minuten angerechnete Vorbereitungszeit für eine Kasualie plus 45 Minuten Gottesdienstdauer. Das ging in der Praxis schon damals nicht auf.
Also haben vor einiger Zeit einige Bistümer neue Regularien erstellt. Um es dann „einfacher“ zu machen wird da von „Diensten“ gesprochen. Wie viel Zeit für ein „D“ angerechnet wird, hängt vom jeweiligen Bistum ab. In einigen Bistümern ergeben 22 D eine Vollbeschäftigung, bei anderen sind es 20 - wie bei mir. Für mich bedeutet es, dass dann umgerechnet ich 1,77 Zeitstunden für ein „D“ angerechnet bekomme.
Pauschal wird für alle (!) Gottesdienste, egal ob Andacht, Messe am Werktag oder am Hochfest mit Chor und Orchester ein „D“ angesetzt. Begründet wird das so, dass man bei den „kleinen“ mehr als großzügig die Zeit angesetzt hat, was dann den erhöhten Zeitaufwand bei den anderen ausgleichen soll. Oder für eine Chorprobe von 45 Minuten gibts auch ein „D“ inkl. Vorbereitungszeit, für eine Chorprobe von 90 Minuten dann zwei „D“.
Die genauen Richtlinien für Köln, Paderborn und Münster hab ich mal hier:
https://www.erzbistum-koeln.de/kultur_un...ges_/index.html
https://www.verwaltung-erzbistum-paderbo...hen-Dienst.html
https://www.kirchenmusik-kdcoesfeld.de/K...17---Auszug.pdf
Wenn Dein Bistum nicht dabei ist, dann kannst Du Dich auch an Deinen Regionalkantoren wenden.
#3 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Für die Kath. Kirchengemeinde fülle ich immer (nur) einen Bogen aus, wo ich die entsprechenden Gottesdienste für einen Monat eintrage. Ich habe dort ein bestimmtes Stundenkontingent, Mehrdienste kann ich mir ausbezahlen lassen oder auch nicht. Anfangs war mir die zuständige Dame im Gemeindebüro behilflich, die wusste genau, wie viel wofür berechnet wird. Leider hab ich das vergessen, aber vielleicht ist in Deiner Gemeinde auch ein wissendes Wesen, das Du fragen kannst. Der hiesige Bezirkskantor ist diesbezüglich nicht ganz so fit, ich denke, das gehört auch nicht unbedingt zu seinen Aufgaben, die Details zu kennen.
In der EKHN werden für einen Gottesdienst, Kausalien etc., 2,5 Stunden berechnet, für einen Gottesdienst mit Abendmahl 3,0, Begleitung von Chören im Gottesdienst 2,5 oder der tatsächliche Zeitaufwand.
In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage - falls das hier unpassend erscheint, bitte in ein anderes Thema verschieben ;)
Da ich für mehrere Gemeinden tätig bin und auch zu Jahresbeginn noch in "fremden" Gemeinden ausgeholfen habe, bin ich durch die Neuregelung, dass nun jeder Dienst mit Vertrag+Steuer+Sozialabgaben abgerechnet werden muss, hart an der Jahresverdienstgrenze des Minijobs. Zu Weihnachten spiele ich sowieso ehrenamtlich, sonst bin ich auf jeden Fall drüber. Weiß jemand, was passiert, wenn man durch die kleinen Mini-mini-Jobs über die Summe kommt? Ich bin selbstständig tätig.
Die Antwort von Dorforganist stimmt. Wenn du einen Vertrag hast.
Spielst du auf Honorarbasis ergeben sich die schon öfter diskutierten Sätze der einzelnen Bistümer.
Manche verlangen, dass du eine Freistellung ausfüllt, damit das unter der Übungsleiterpauschale läuft. Hier aber Vorsicht. Bist du als ORGANIST angestellt, kannst du die Vertretungen NICHT steuerlich über die Pauschale abgelten. Bist du als CHORLEITER angestellt, geht das schon. Mir ist das vor einigen Jahren passiert, dass ich dann nachträglich für 4 Vertretungen a 35 Euro noch Steuern zahlen musste. Auch wenn die Bistümer anderes behaupten.
Seit dem mache ich Vertretung nur gegen eine Flasche Wein.....passiert aber nur noch selten, weil ich genug anderes zu tun habe.
#5 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Verständnisfrage:
Entweder auf Minijobbasis tätig, oder selbstständig?
Wenn man die Minijobgrenze überschreitet wird die Tätigkeit Sozialversicherungspflichtig,
was beim Minijob ja pauschaliert wird.
Wenn du selbstständig bist muss dich ja selbst versichern.
Gruss Josef
#6 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
In unserem Bistum wurde nach dem in Kraft treten des Gesetztes zur Scheinselbständigkeit ein Verbot von Tätigkeiten auf Honorarbasis erlassen…
@Sc1978: natürlich stimmt meine Antwort… bin ja vom Fach und war lange genug in MAV und co… ;-)
#8 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Das ist das Dilemma, weil es dieses Verbot von Honorartätigkeiten gibt. Bei der Ekhn hat man das über “Aushilfsverträge über einen kurzfristigen Einsatz“ gelöst. Diese fallen unter Minijobs, was mir allerdings erst später aufgefallen ist . Die addieren sich natürlich. Ich habe das erst mal nur als „Verwaltungsakt“ eingestuft. Erst später wurde mir das Ganze klar, und dann habe ich darauf geachtet dass ich nur noch in 2 Gemeinden quasi Minijobs habe. Trotzdem kam einiges an Diensten und Entgelten zusammen .
Eigentlich bin ich selbstständige Musikerin, das Orgeln ist nicht meine Haupteinnahme. Ich bin auch selbst versichert, das ist alles seit Jahren gut geregelt. Aber durch diese in vielen Bereichen sicherlich vernünftige Regelung wird das mit Aufhilfstätigkeiten in fremden Gemeinden zunehmend schwieriger und komplizierter, woanders einzuspringen.
Inzwischen habe ich eine Lösung gefunden, aber das grundsätzliche Verfahren ist ja dadurch nicht verändert.
Aber Ich kann mir vorstellen dass die meisten Organisten das gar nicht betrifft.
#10 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Danke für Eure ganzen Rückmeldungen!
Jetzt noch eine Frage:
Zitat von Sc1978 im Beitrag #4
Manche verlangen, dass du eine Freistellung ausfüllt, damit das unter der Übungsleiterpauschale läuft. Hier aber Vorsicht. Bist du als ORGANIST angestellt, kannst du die Vertretungen NICHT steuerlich über die Pauschale abgelten. Bist du als CHORLEITER angestellt, geht das schon.
Wenn ich nun in der Pfarrei A einen Minijob/Arbeitsvertrag mit 200 € pro Monat habe. Darf ich dann in den Pfarreien B, C und D noch meinen Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € ausschöpfen?
#12 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Mein Steuerberater sagte mir letztes Jahr, dass das geht. Du kannst den Freibetrag auch splitten, für Gemeinde A z.B. 300€, für B 400€ und den Rest für C . Du musst das den entsprechenden Stellen am besten vorher angeben, das hinterher aufzudröseln ist etwas kompliziert.
Das geht, wenn man hauptberuflich etwas anderes macht
#13 RE: Dienstvertrag - Stundenumfang
Zitat von Mixtura im Beitrag #8
Das ist das Dilemma, weil es dieses Verbot von Honorartätigkeiten gibt. Bei der Ekhn hat man das über “Aushilfsverträge über einen kurzfristigen Einsatz“ gelöst. Diese fallen unter Minijobs, was mir allerdings erst später aufgefallen ist . Die addieren sich natürlich. Ich habe das erst mal nur als „Verwaltungsakt“ eingestuft. Erst später wurde mir das Ganze klar, und dann habe ich darauf geachtet dass ich nur noch in 2 Gemeinden quasi Minijobs habe. Trotzdem kam einiges an Diensten und Entgelten zusammen .
Ich verstehe leider die Problematik noch gar nicht … Worin besteht der Unterschied, ob man sagen wir mal 30 Dienste in 2 oder einem Dutzend Gemeinden spielt?
Ich versuche es mal zu erklären. Übersteigt man regelmäßig die Verdienstgrenze in einem Minijob, werden Sozialversicherungsabgaben fällig, die auch die Gemeindekassen belasten. Soweit ok.
Man kann mehrere Minijobs haben, wenn man nicht über diese Verdienstgrenze kommt, bleibt es abgabenfrei.
Mittlerweile fällt auch eine einmalige Aushilfe unter die Minijobregelung, was dazu geführt hat, dass ich, weil ich nicht aufgepasst (und die Neuregelung auch Anfang des Jahres nicht auf dem Schirm hatte, denn bis dahin waren 6 Dienste im Jahr auf Honorarbasis möglich), über den Jahresverdienst kommen würde, wenn ich sämtliche Aushilfdienste wie gewohnt abrechnen würde. Das hätte für alle Gemeinden (das waren in diesem Jahr 9 verschiedene) zur Folge, dass sie für mich Sozialabgaben nachzahlen müssten, die auch Krankenkassenbeiträge beinhalten. Da ich privat versichert bin, hätte das zur Folge, dass ich aus der PKV fliege, was wiederum negative Auswirkungen auf meine Altersrückstellung hätte - die verfällt nämlich. Ein Rattenschwanz...
Wie regelt ihr die Entlohnung?
Bei einer Institution, mit der ich zu tun habe, muss auch für ein einmaliges Engagement ein vielseitiger Werksvertrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Und der Künstler muss eine SVS-Nummer haben, sonst geht gar nichts. Ihr dürft raten, wieviele der angefragten Künstler so etwas haben...
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