Zitat von Gemshorn im Beitrag #28Wegen Glöcknerei: [...] Bei Unkenntnis der Läuteordnung ist ein mehrere Tage vorhaltendes Gesprächsthema an den Stammtischen gesichert.
Nur kurz angemerkt: In Baden bspw., wird ein differenzierter Einsatz von Glocken wie folgt begründet: >>Glocken bilden im Geläut ein Musikinstrument. Da auch eine Orgel etwa nicht ständig mit »vollem Werk« gespielt wird, soll Sinn und Zweck einer Läuteordnung sein, die im Geläute vorhandenen verschiedenen klanglichen Möglichkeiten zu nutzen[...]<< (Quelle und ausführliche Details: Richtlinie für Glocken, kirchenrecht-ekiba.de). Gut formuliert - das versteht jeder, oder?