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Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
#1 Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Hi zusammen,
falls Jemand die aktuelle Corona Pandemie dazu nutzen möchte, sich beruflich zu verändern, dann gibt es jetzt eine sehr gute Möglichkeit. Die Thomaskirche in Leipzig sucht einen neuen Thomasorganisten!
https://www.thomaskirche.org/glauben/akt...IBJw9gLCntDoY_0
Wünsche den Interessenten viel Erfolg und freue mich bei erfolgreichem Stellenantritt über eine Einladung zum ersten Orgelkonzert :-)))
Lieben Gruss
Stephan
Cavaille-Coll St. Sernin / Toulouse - oder so was in der Richtung... ;-)
Gloria Concerto 469 CC - 2021
www.orgelmusik-kelkheim.de
#2 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Interessieren würde mich eine der angepriesenen Truhenorgeln mit bombastischen Ausmaßen!!
„ 2 Truhenorgeln des Thomanerchores, Woehl (9 Register) und Klop (4112 Register)“
Da wüsste ich gar nicht, welches Register ich zuerst ziehen soll...
Cavaille-Coll St. Sernin / Toulouse - oder so was in der Richtung... ;-)
Gloria Concerto 469 CC - 2021
www.orgelmusik-kelkheim.de
#3 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
#4 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Zitat von Frankfudde_Bub im Beitrag #2
...Truhenorgel... (4112 Register)...
HAR HAR HAR!!! - Als Personaler gefällt mir sowas natürlich besonders gut. Wäre ich der Chef desjenigen, der diese Stellenausschreibung zu verantworten hat, gäbe es morgen ein ernstes Gespräch...
Schaut denn da heutzutage niemand mehr drüber?
Abgesehen davon, dass es mir an der nötigen Qualifikation fehlt, irritiert mich auch dieser Bestandteil der Ausschreibung:
..."Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland"...
Ist sowas denn mit dem Grundgesetz vereinbar? - wenn wir bei uns einen Ingenieur suchen, dann verlangen wir auch nicht, dass er aus der IG Metall austreten muss...
VG
Aeoline
OK...
Wenn ich Zeit hätte, würde ich mich jetzt einfach mal bewerben. Ich werde zum Vorspiel eingeladen und spiele denen mit zwei Fingern "Fuchs, du hast die Gans gestohlen" vor. Ich erhalte eine Absage. Dann reiche ich Klage ein, weil ich abgelehnt wurde, weil ich nicht "Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland" bin...
Wie kann man sich als potenzieller Arbeitgeber nur so einer Gefahr aussetzen?? - oder wird dort der HR-Bereich von einem "Bachelor in Facilitymanagement (m/w/d)" verantwortet? (formerly known as "Putzfrau")
VG
Aeoline
Ebi
(
gelöscht
)
#10 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Zitat: "Ist sowas denn mit dem Grundgesetz vereinbar? - wenn wir bei uns einen Ingenieur suchen, dann verlangen wir auch nicht, dass er aus der IG Metall austreten muss..."
Wenn beispielsweise eine Partei einen Mitarbeiter an verantwortlicher Position sucht, dann darf sie doch im Inserat schreiben, dass Parteimitglieder erwünscht sind, oder nicht?
Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht weiss, wie das in Deutschland en detail geregelt ist....
#11 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Es wurde soweit ich weiß mal gerichtlich geklärt sind, dass die Kirchen solche Dinge zumindest bei Posten verlangen können, die direkt in der Verkündigung (Kirchenmusiker und Pfarrer vor allem, es gibt Grenzfälle wie KiTa-Mitarbeitende) tätig sind. Ich denke, dass das auch Sinn macht. Wie sollte jemand sinnvoll verkündigen, für den es ein Problem wäre Mitglied des Ladens zu sein?
Bei einer Reinigungskraft bspw. sähe es anders aus
PS: Harald könnte man auch abseits der konfessionellen Grenze wohl problemlos abweisen, da die erforderlichen Studienabschlüsse in Kirchenmusik nicht vorhanden sind. Das wäre wohl im Zweifelsfall das noch stärkere Argument ;-)
#12 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Das ist überhaupt kein Problem, Stichwort "Tendenzbetrieb". Da die Kirchenmusik in der Ev. Kirche zur Verkündigung zählt, ist eine entsprechende Einschränkung arbeitsrechtlich unproblematisch. Anders wäre es jedoch, wenn es sich zum Beispiel um die Ausschreibung einer Hausmeisterstelle handeln würde.
Zitat von MagisterPerotin im Beitrag #11
...Harald könnte man auch abseits der konfessionellen Grenze wohl problemlos abweisen, da die erforderlichen Studienabschlüsse in Kirchenmusik nicht vorhanden sind. Das wäre wohl im Zweifelsfall das noch stärkere Argument...
Ohne Zweifel...
Jedoch erscheint es mir als latent risikobehaftet, dies so unkommentiert zu unterstellen. Mir liegt es fern, hier ein Strohfeuer abzubrennen, aber im AmiLand haben zahlreiche Firmen horrende Summen zahlen müssen, weil sie solch "weiche" Anspruchsvorstellungen geäußert haben, die im Klagefall nicht Bestand hatten...
Sei's drum...
Ich würde die Stelle in Leipzig nie bekommen - weil ich das Zeug dazu nicht habe, oder weil ich nicht der evangelischen Kirche angehöre. Was mehr wiegt, müsste dann juristisch geklärt werden.
Jetzt mag ich da aber noch etwas drauf rumreiten... - was wäre, wenn ein studierter A-Musiker mit katholischem Glaubensbekenntnis sich bewerben würde?
Wegen mangelnder musikalischer Leistungsfähigkeit könnte man ihn wohl kaum ablehnen... - wie mich...
Ach... - das ganze ist für mich wenig nachvollziehbar...
VG
Aeoline
#14 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
Zitat von Aeoline im Beitrag #13
Jetzt mag ich da aber noch etwas drauf rumreiten... - was wäre, wenn ein studierter A-Musiker mit katholischem Glaubensbekenntnis sich bewerben würde?
Dann wird er konvertieren müssen. Zitat aus dem Kirchengesetz über die Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse der Mitarbeiter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Hervorhebungen von mir):
Zitat
§ 3 a
Besondere Anforderungen für das Dienstverhältnis
(1) Die Auswahl der beruflich in der Kirche und ihrer Diakonie tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach der Erfüllung des kirchlichen Auftrags in seiner konkreten Ausgestaltung. Die berufliche Mitarbeit in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und ihrer Diakonie, insbesondere in Verkündigung, Seelsorge und evangelischer Bildung, setzt die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer Kirche voraus, mit der die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens in Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft verbunden ist. Ausnahmen sind nur gemäß der Absätze 2 und 3 zulässig, jedoch nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Aufgaben im Pfarrdienst, der Seelsorge oder des kirchlichen Unterrichts, im gemeinde- oder religionspädagogischen Dienst oder im kirchenmusikalischen Dienst übertragen sind.
(2) Als Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter, als Leiterinnen und Leiter kirchlicher Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten können auch Personen eingestellt werden, die Glieder einer christlichen Kirche sind, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen angehört, wenn andere geeignete Personen nach Absatz 1 Satz 2 nicht zu gewinnen sind. Sofern es nach Art der Aufgabe unter Beachtung der Größe der Dienststelle oder Einrichtung und ihrer sonstigen Mitarbeiterschaft sowie des jeweiligen Umfelds vertretbar und mit der Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Landeskirchliches Auftrags vereinbar ist, können für die übrigen Aufgaben auch Personen eingestellt werden, die keiner christlichen Kirche angehören. Das gilt gleichermaßen für Aufgaben im Bereich der Kindertagesstätten und evangelischen Schulen, wenn der Anstellungsträger im Übrigen seiner Verantwortung zur Gewährleistung der evangelischen Prägung der Einrichtung gemäß § 1 Absatz 2 nachkommt.
(3) Für eine Beschäftigung im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und ihrer Diakonie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wer aus der evangelischen Kirche oder einer der in Absatz 2 Satz 1 genannten Kirche ausgetreten ist, ohne die Mitgliedschaft in einer der dort genannten Kirchen zu erwerben, oder wenn festgestellt wurde, dass sich die betreffende Person durch ihr Verhalten von der Landeskirche getrennt hat.
#15 RE: Job gesucht? Die Stelle als Thomaskantor wird frei...
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