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GEMA mal wieder
Hier findet man den Entscheidungsbaum
www. parforcehornmusik .de/index.php/hintergrundwissen/rechtliches-zum-noten-kopieren
Und beim deutschen musikrat auch einige Infos zum Urheberrecht
miz. org/de/tutorials/urheberrecht-in-der-musik
Da ich noch keine links verwenden darf müsst ihr die Seite selbst zusammenbauen und die Leerzeichen löschen 😉
Gruß Dirk
Hallo,
Zitat von SJL im Beitrag #61
Was wäre mit "aus dem Gehör nachspielen", ist das auch kopiert? Eigentlich ja nichts anderes, nur gewissermaßen anders notiert...
aus dem Gehör nachspielen ist nur dann ein Problem, wenn der Urheber noch lebt oder weniger als 70 Jahre tot ist. ;-)
Im Ernst: Sooo groß sind die Probleme für die meisten hier doch gar nicht. Wer Musik aus Renaisance, Barock oder Romantik bevorzugt (Sweelinck, Bach, Mendelssohn), hat mit der GEMA kein Problem. Und die meisten hier sind ja schon etwas älter und haben sicher überwiegend Noten im Bestand, die vor mehr als 25 Jahren (erstmals) erschienen sind und benötigen nicht die neuesten wissenschaftlichen Ausgaben. Dann hat man ja keine Beschränkungen. Wer Zettel mag: Die ganzen Editionen von Pierre Gouin bei IMSLP sind gemeinfrei. Für Chöre gilt in etwa daselbe. Für das Transeamus an Weihnachten findet man ja sicher eine passende Version bzw. Ausgabe im Netz. Neuere Werke muss man eben in der benötigten Anzahl kaufen.
Die meisten Probleme ergeben sich bei mir und socher auch anderen theoretisch mit den Orgelbüchern zu den Gesangbüchern und evtl. für Leute, die Orgel- oder Chorsätze zu Chorälen schreiben, vor allem wenn diese mit Text unterlegt werden sollen, der vor nicht allzu langer Zeit geschrieben oder überarbeitet wurde. Die Thurmairs oder Petronia Steiner sind eben nicht gemeinfrei. Da muss man etwas aufpassen.
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
Hallo zusammen,
Wie ich heute erfahren habe, gibt es für liturgische Feiern einen neuen Pauschalvertrag. Hier ändert sich bis Ende 2026 nichts.
Für ausserliturgische Veranstaltungen also Konzerte, Feste etc. haben sich nach Aussagen der VDD die VGs geweigert einen neuen Pauschalvertrag einzugehen. Das bedeutet: Mehr Aufwand und höhere Kosten für die Gemeinden.
Für das Konzert unseres Gospelchores wären das etwa 100 Euro, die zu den Kosten für Honorare, Werbung etc. dazukommen.
Wieviel ist das zB. bei modernen oratorischen Werken? (Rutter Requiem, Jenkins etc)
Wenn der Chor Mitglied in einem Verband wie z. B. Dem Deutschen Chorverband oder dem Chorverband der evangelischen Kirchenchöre ist, zahlt man meist nur eine Pauschale, weil diese Verbände ebenfalls eigene Verträge ausgehandelt haben.
Ansonsten richtet sich die Gebühr nach Größe des Aufführungsraumes und der Anzahl der maximalen Plätze.
Man muss aber auch die Anzahl der Mitwirkenden, die Anzahl der nicht freien Stücke, evtl. Zuschüsse aus öffentlichen Quellen und von Sponsoren angeben.
Die Chöre unserer Gemeinde sind in keinem der "weltlichen" Chorverbände. Das war ja bisher nicht notwendig. Aber wir werden darüber nachdenken, ob der Mitgliedsbeitrag oder die GEMA teurer sind.
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