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Liturgisches Leben und Corona
Danke für das absurde Beispiel, davon gibt es auch hierzulande - nicht nur im Bezug auf Grenzen - zur Genüge.
Die Gewissensautonomie ist ebenso in Gefahr wie die Meinungsfreiheit... leider nicht erst seit kurzem, sondern schon seit Beginn der Misere.
Mir fehlt einfach ein kritischer Diskurs, in dem auch andere Meinungen und Erkenntnisse zu Wort kommen dürfen. Möchte ich kritische Stimmen hören oder lesen, muss ich relativ viel im Internet recherchieren - eine Möglichkeit, die auch heutzutage nicht jeder hat (aus ganz verschiedenen Gründen).
#362 RE: Liturgisches Leben und Corona
Na ja, kritisiert hat man ein Konzept schnell. Nötig wäre der konstruktive Gegenentwurf.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es intern ja eine Debatte, was sinnvoller ist: Vermeidung von Infektionen mit allen Mitteln oder kontrollierte Zulassung mit dem Ziel einer Herden-Immunität.
Wäre letzteres sinnvoll, wären die steigenden Infektionszahlen das geringere Übel.
Aber da erlaube ich mir kein Urteil. Ich bin kein Virenversteher.
LG
Michael
Für Deutschland kann ich nicht sprechen, aber in Österreich wüsste ich nichts von einer internen Debatte. Falls sie geführt wird, hat die Öffentlichkeit davon kein Wissen...
Ein geistlicher Herr aus meinem Bekanntenkreis war heute am Flughafen Wien, um sich auf Corona testen zu lassen. Er fährt nämlich nächste Woche zu seiner hochbetagten Großmutter, um deren Geburtstag mitsamt der ganzen Familie zu feiern. Mutmaßlich der gleiche Fall wie weiter oben von mir beschrieben: Heute Nachmittag getestet, die nächsten Tage jederzeit in Gefahr, sich das Virus doch noch irgendwo einzufangen. Übermorgen ein vermutlich negatives Testergebnis.
Praktischer Nutzen für den Getesteten: Null.
#365 RE: Liturgisches Leben und Corona
Auch auf die Gefahr wieder etwas los zu treten:
Wenn diese(r) Imfpfstoff(e) kommen, ist alles plötzlich innerhalb kürzester Zeit wieder gut - nicht weil tatsächlich alles gut ist, sondern weil alles für gut erklärt wird.
Dann werden die Infektionszahlen, die jetzt schon im Promillebereich sind und die jetzt dramatisiert werden, als unbedeutend erklärt, die bereits seit Wochen einstelligen Todeszahlen als Erfolg der Impfung ausgelegt. Und alle sind beruhigt.
Und die forschende Medizin hat mal wieder eine Geißel der Menschheit besiegt ... Ende gut, alles gut.
Und dann kommen die Vibrionen oder andere Kameraden, und das Spiel geht erneut los ...
Lieben Gruß
Bernd
#368 RE: Liturgisches Leben und Corona
Ich denke nach wie vor, dass die Probleme weniger auf der wissenschaftlichen, sondern eher auf der gesellschaftspolitischen, also der operativen Ebene liegen, auf der die Entscheidungen fallen, die unser Leben direkt beeinflussen.
Ich habe auf meine alten Tage einfach keine Lust mehr, für meine Grundrechte auf die Straße gehen zu müssen (und delegiere das feigerweise einfach an die Jungen - wobei ich mich frage, ob mein Verhalten richtig ist). Zumal es mir richtiggehend stinken würde, in einer Demo mitzulaufen, in der dann bestimmte Kreise ihre Parolen trittbrettfahrend durch die Landschaft tragen.
(Mich hat es schon als Student tierisch angenervt: Wenn wir für irgendetwas Sinnvolles oder gegen irgendeinen Blödsinn auf die Straße gingen, tauchten die Spinner mit roten Fahnen und Plakaten auf mit den Konterfeis anerkannter Massenmörder wie Mao und HoTschi-Minh und taten so, als ginge es um den "Weltfrieden" statt um die Fahrpreiserhöhung der Straßenbahn.)
In 75 Jahren müsste unsere Demokratie genug Resistenzen zum Selbsterhalt ausgebildet haben. Aber es ist nun mal nicht die Staatsform der Sofahocker, sondern die der Mitmacher.
Mein Vater pflegte zu sagen: Wenn die anständigen Leute sich nicht mehr um die Politik kümmern, tun es die unanständigen.
Aber jetzt bin ich schon sehr ins Grundsätzliche abgerutscht. Eigentlich ging es ja um die Auswirkungen der Pandemie auf unser gottesdienstliches Leben. Aber auch das ist ja eine operative Ebene ...
LG
Michael
Mit Liturgie hat es nichts zu tun, aber mit der Corona-Thematik: https://orf.at/stories/3178426/
Zum ersten Mal lese ich im Staatsmedium einen Bericht über diese Sicht der Dinge.
#370 RE: Liturgisches Leben und Corona
Zitat von Canticus im Beitrag #343
Aber die Arbeitsverträge scheinen in diesen Fällen in der Tat so abgefaßt zu sein, daß das gesamte Risiko beim Kirchenmusiker liegt. Er ist also finanziell nicht abgesichert, sollte es Probleme geben.
Von dieser Problematik sind allerdings nicht nur Kirchenmusiker betroffen.
Allerdings erwartet man von den Kirchen als Vertragspartner vielleicht doch ein christlicheres Verhalten als von säkularen Institutionen.
Zumindest die hannoversche Landeskirche (andere habe ich in diesem Zusammenhang nicht recherchiert - ich bekam nur den Hinweis auf die Regelung von einer Organistin, die dort tätig ist) ist sich dieser Problematik bewusst und gibt ihren Vertretungskräften die Möglichkeit, zumindest teilweise für die ausgefallenen Gottesdienste und Chorproben entschädigt zu werden:
Zitat
I.Organistendienste
Personen, die im Rahmen einzelner wirksam befristeter Arbeitsverträge am selben Ort oder an verschiedenen Orten innerhalb desselben Kirchenkreises Organistendienste erbringen, können aus Mitteln des Kirchenkreises für die Monate März bis Mai 2020 Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhalten, wenn
-sie zur Finanzierung des Lebensunterhalts auf diese Zahlungen angewiesen sind und
-die Höhe der Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zusammen mit der Vergütung für verbindlich vereinbarte Organistendienste in Kirchengemeinden des Kirchenkreises einen Betrag von 80% der Summe an Vergütungen nicht überschreitet, die die Person für geleistete Organistendienste in Kirchengemeinden des Kirchenkreises in den Monaten November 2019 bis Januar 2020 erhalten hat. Anträge auf Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sind über die Kirchenkreiskantor*innen an den Kirchenkreisvorstand zu richten. Die Voraussetzungen für eine Zahlung sind glaubhaft zu machen 1.
II.Leitungen von Chören und Instrumentalgruppen
Die Grundsätze für Zahlungen an Personen, die Organistendienste erbringen, können auf Chorleitungen und Leitungen von Instrumentalgruppen entsprechend angewendet werden.
Hier die Fußnote:
Zitat
1Für die Glaubhaftmachung reicht eine einfache, von den Antragstellenden selbst gefertigte Aufstellung, aus der hervorgeht, für welche Organistendienste in der Zeit von März bis Mai 2020 und für welche Organistendienste in den Referenzmonaten November 2019 bis Januar 2020 jeweils in welcher Höhe eine Vergütung gezahlt wurde. Auf Nachweise zur Bedürftigkeit soll verzichtet werden.
Das erscheint mir insgesamt eine faire Lösung zu sein. Hier geht's zum Volltext.
Viele Grüße
Trompetendulzian
#371 RE: Liturgisches Leben und Corona
Hallo,
auch von mir ein paar aktuelle Beobachtungen zum Thema.
Ich hatte ja schon berichtet, dass im Nordosten inzwischen die Vorschriften so weit gelockert sind (1,5 m Abstand, keine Richtzahl Person/m^2), dass fast alle Interessenten auch die Gottesdienste besuchen können. Ab September entfällt daher die Anmeldung via doodle bzw. Telefon, es werden aber nach wie vor alle Gottesdienstbesucher mit Adresse/Telefonnummer registriert. Und der Gemeindegesang bleibt verboten.
In den letzten Tagen und Wochen war ich im Bistum Augsburg und Würzburg unterwegs, also in Bayern. In den von mir besuchten Gemeinden im Allgäu wurde kräftig gesungen, wenn auch weniger Strophen als üblich. Allen Gottesdienstbesuchern wurden am Empfang die Hände desinfiziert, es erfolgte aber keine Registrierung der Gottesdienstbesucher, denn "mer kennet eh alle und wisset, wer do war" (oder so ähnlich).
Am Main und in der Rhön wird dagegen anscheinend nicht gesungen und es herrscht ziemlich strenge Maskenpflicht. Der Abstand muss im Bistum Würzburg 2 m von Schulter zu Schulter betragen, so dass im Vergleich zum Norden deutlich weniger Gottesdienstbesucher zugelassen werden können. Für einen Patronatsgottesdienst in einem Dorf musste man sich am Vortag Platzkarten abholen.
Die evangelischen Gemeinden in der Gegend verfahren genauso. Eine Pastorin hat mich sogar gebeten, die Manualtasten und die "Köpfe" der Manubrien leicht mit einem Tuch zu reinigen/desinfizieren. Ich habe das angesichts der tollen Orgel (Oestreich 1819) ohne Widerspruch getan, aber so, dass nichts Schaden nahm.
Noch ein Wort zu den finanziellen Auswirkungen in meiner Pfarrei im Nordosten: Wir bekommen inzwischen als Aufwandsentschädigung 15 Euro für einen Sonntagsgottesdienst (die gleichen Sätze gibt es übrigens für Chor- oder Bläserproben, zu denen ich aber nichts sagen kann - außer, dass der evangelische Chor bis August im Freien geprobt hat). Im Monat gibt es in unserer Gemeinde ca. 6 Sonntagsgottesdienste (Vorabendmesse + 2. und 4. Sonntag im Monat). Diese fielen vom 14.3. bis 9.5. aus. Vom 10.5. bis 31.5. gab es dann eine Vorabendmesse sowie 2 Gottesdienste an jedem Sonntag, dann im Juni und Juli Vorabendmesse und einen Gottesdienst an jedem Sonntag. Ab August galt der alte Rhythmus wieder.
Das heißt, dass in der ersten Phase von März bis Anfang Mai 13 Gottesdienste ausgefallen sind, dafür gab es von da an bis Juli 10 Gottesdienste mehr, so dass ich teilweise Probleme hatte, Organisten/innen dafür zu finden. In den anderen Gemeinden der Pfarrei war auch das Gottesdienstangebot im August noch höher als üblich, so dass insgesamt die Zahl der zwischen März und Mai ausgefallenen Gottesdienste in etwa kompensiert worden sein dürfte.
Aber wie gesagt, die 15 Euro Aufwandsentschädigung sind für die meisten (nicht alle) Personen, die Orgeldienste übernehmen, unerheblich. Und wenn man bedenkt, dass manchmal eine Autofahrt von mehr als 60 km anfällt (einfach), hat der ein oder andere durch ausgefallene Gottesdienste sogar noch Geld gespart. ;-)
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
#373 RE: Liturgisches Leben und Corona
#375 RE: Liturgisches Leben und Corona
Jo, das stimmt. Aber es artet halt immer ziemlich schnell in eine Neiddebatte aus. Und in die bekannte Geschichte von den abertausend C-Organisten, die soooo viel besser spielen als ein A-Musiker und der kriegt dafür vieeel mehr Geld ... (und andere Märchen)
Hier die Berechnungsgrundlage der rheinischen Kirche für einen ungeprüften Organisten, der einen normalen Gottesdienst beorgelt: Der Mindestlohn beträgt so um die 9,50 Euronen pro Stunde. Für einen Gottesdienst werden 2,5 Stunden angesetzt - damit sind der Dienst als solcher, die anteilmäßige Vorbereitungs- und Übezeit sowie An- und Abfahrt abgegolten. D.h. der Honorarsatz beträgt 23,75 Euro, hinzu kommen noch die Fahrtkosten. Alles, was darunter liegt, bricht also deutsches Arbeitsrecht. Die Fahrtkostenerstattung bekommt der vertraglich angestellte Organist (für Dienste in der eigenen Gemeinde) übrigens nicht.
Stellt sich eine Kirche oder Gemeinde natürlich auf den Standpunkt, "wer übt und weit weg wohnt, ist selber schuld" (wie es mir aus kath. Bistümern immer wieder berichtet wird), dann kommen solche Beträge heraus, für die man eigentlich nicht mal den Spieltisch aufmachen sollte.
Ein (kath.) Freund aus Luxemburg berichtete mir mal, dass ein Pfarrer ihm gegenüber mal geäußert habe, er sei ja eh zum sonntäglichen Gottesdienstbesuch verpflichtet. Wenn er nun schon mal da sei, könne er auch die Orgel spielen ... für lau natürlich.
Ein C-Musiker kriegt im Rheinland übrigens 2,50 Euro mehr als ein Ungeprüfter. Eine äußerst schwaches Argument, sich der zweijährigen Ausbildung an eigentlich arbeitsfreien Samstagen und der Prüfung zu unterziehen, wie ich mehrfach - und verständlicher Weise - von Leuten zu hören bekam, die ich zum C-Kurs motivieren wollte.
LG
Michael
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