GEMA mal wieder

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02.02.2024 20:50
avatar  SJL
#31 RE: GEMA mal wieder
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SJL

Zitat von Sc1978 im Beitrag #30
Das mag vielleicht bei Euch funktionieren. Hier werden NGL und andere "moderne" Musik gewünscht.
Diese Gottesdienste sind auch besser besucht als die klassisch gestalteten Messen. Wenn ich da mit Schbert Messe oder 17. Jhd käme, wären diese Messen tot.


Das wäre ja für mich ein Grund, mir eine neue Stelle zu suchen. Musste schon mal eine Gemeinde verlassen, weil nur noch Lieder aus solchen Fledderheftchen gesungen wurden. Das habe ich auf Dauer nicht ertragen.


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02.02.2024 20:54
#32 RE: GEMA mal wieder
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Administrator

Würde auch ich nicht mitmachen...


Auf Orgelsuche.

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02.02.2024 21:10 (zuletzt bearbeitet: 02.02.2024 21:20)
avatar  Sc1978
#33 RE: GEMA mal wieder
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Tja, bei mir ist es umgekehrt, ich hab mir ne andere Stelle gesucht, weil NUR alte Sachen gewünscht waren.
Eine gute Mischung halte ich für wichtig.
Zefledderte Hefte haben wir nicht sondern ein gut gebundenes Liederbuch aus dem Dehm Verlag.

So sind die Gemeinden halt verschieden.

BTW: Morgen spiele ich ein ganz klassisches Orgelkonzert....

Plz 40591


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03.02.2024 12:24
avatar  pvh
#34 RE: GEMA mal wieder
pv
pvh

Hallo,

GEMA und VG Musikedition: GEMA-Gebühren fallen für Musikaufführungen an, die VG Musikedition ist für veröffentlichte Noten zuständig. Auch für gemeinfreie Musik darf man neuere Noten nicht einfach kopieren oder projizieren.

Es gibt Komponisten/-innen, die nicht Mitglied der GEMA sind. Hier muss direkt mit den betreffenden Personen wegen Aufführungsrechten verhandelt werden. Es gibt auch (einzelne) Komponisten/-innen, die nicht in der GEMA sind und ihre Werke gemeinfrei stellen. Da gibt es kein Problem. Wenn jemand aber Mitglied beider GEMA ist und seine Werke dort gemeldet hat, sind diese GEMA-pflichtig, auch wenn der/die Urheber/-in darauf im Einzelfall verzichten würde.

Was Musikaufführungen im Gottesdienst angeht, wurde in unserer Diözese aktuell keine Veränderungen kommuniziert. Normalerweise ist unsere Liturgieabteilung da ziemlich auf Zack. Auf der Homepage der GEMA findet sich auch nichts dazu, was da steht, ist das, was schon länger gilt:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarif...icht/tarif-wr-g

Was sich wohl aktuell geändert hat, ist die Erfassung meldepflichtiger Musik, die jetzt anscheinend digital erfolgen muss.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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03.02.2024 14:25
avatar  Mixtura
#35 RE: GEMA mal wieder
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Manchmal habe ich das Gefühl, mit einem Bein im Knast zu stehen, weil ich bei den vielen Änderungen und Sondervereinbarungen (leite auch Chöre im Deutschen Chorverband, da gibt es wieder andere Regelungen🤪) Änderungen gibt, die mir entgangen sind oder ich einfach die Regeln der Institutionen verwechsle... Es ist ja löblich, dass das Urheberrecht geschützt wird (oder werden soll...), aber mittlerweile nimmt das unglaubliche Ausmaße für die Ausübenden und Musiknutzer an. Ein Hoch auf die Bürokratie...


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03.02.2024 14:31
#36 RE: GEMA mal wieder
Ch

Zitat von Mixtura im Beitrag #35
Manchmal habe ich das Gefühl, mit einem Bein im Knast zu stehen

Das ist ein guter Punkt. Gut in den Knast wird man wohl nicht so leicht kommen, aber es ist durchaus eine gute Frage wer bei einem Fehlverhalten dann haftet. Der Chorleiter, die Gemeinde, jemand anderes?

Gesetz und Realität gehen tatsächlich immer weiter auseinander. Simples Beispiel was ich letztens hatte: Ich habe einen Band digital gekauft, der Verlag erlaubt auch den Ausdruck. Das Gesetz sagt nun jedoch, dass Noten nicht vervielfältigt werden dürfen. Bedeutet also der Ausdruck wäre trotzdem verboten? Das Kopieren von Computer auf das Tablet wäre auch verboten? Der Verlag sagte es wäre erlaubt. Die VG Musik verweist auf das Gesetz, dass es nicht erlaubt wäre. Wer hat nun Recht und inwieweit ist es gemäß Gesetz überhaupt noch eine realistische Weltanschauung?


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03.02.2024 15:15 (zuletzt bearbeitet: 03.02.2024 15:24)
avatar  Sc1978
#37 RE: GEMA mal wieder
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Zu 1: Der Veranstalter haftet. Wenn mein Gospelchor irgendwo eingeladen wird, bekommt der Veranstalter eine Liste mit den Stücken inkl. Komponist, Textdichter und Rechteinhaber. Anmelden muss der Veranstalter.

Zu 2: Wenn du eine digitale Version mit Genehmigung zum einmaligen Ausdruck bekommen hast, ist das völlig ok. Du darfst dann nur keine zweite Kopie ausdrucken und auch die digitale Version nicht weitergeben. Wenn es der Verlag erlaubt, lass es dir schriftlich geben, dann ist es abgesichert.

Plz 40591


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03.02.2024 22:32
avatar  pvh
#38 RE: GEMA mal wieder
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Christian_Hofmann im Beitrag #36
Ich habe einen Band digital gekauft, der Verlag erlaubt auch den Ausdruck. Das Gesetz sagt nun jedoch, dass Noten nicht vervielfältigt werden dürfen. Bedeutet also der Ausdruck wäre trotzdem verboten? Das Kopieren von Computer auf das Tablet wäre auch verboten? Der Verlag sagte es wäre erlaubt. Die VG Musik verweist auf das Gesetz, dass es nicht erlaubt wäre. Wer hat nun Recht und inwieweit ist es gemäß Gesetz überhaupt noch eine realistische Weltanschauung?

die Nutzungsrechte hat in der Regel der Verlag vom Urheber erworben. Damit kann der Verlag festlegen, was der Käufer machen darf. Kopieren über die Erlaubnis des Verlags hinaus ist unzulässig. Wenn der Verlag erlaubt, dass 50 Exemplare gedruckt oder kopiert werden können (z.B. für einen Chor), dann ist das so, erst die 51. Kopie wäre illegal. Es könnte sicher auch sein, dass beispielsweise maximal 50 Ausdrucke/Kopien existieren dürfen. Wenn man 10 seiner legalen Kopien schreddert, kann man also 10 nachproduzieren.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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03.02.2024 23:06
#39 RE: GEMA mal wieder
Ch

Zitat von pvh im Beitrag #38
Damit kann der Verlag festlegen, was der Käufer machen darf. Kopieren über die Erlaubnis des Verlags hinaus ist unzulässig.

Leider sind die Angaben bei den Verlagen eher dürftig. Also es fehlt irgendein Dokument, welches rechtssicher beschreibt was in welchem Umfang gestattet ist und was nicht. Ein Beispiel von B-Musik https://shop.bnote.de/de_DE/agb-fuer-digitale-ausgaben wobei diese soweit ich weiß nur Werke nachdrucken, die ohnehin nicht mehr geschützt sind.

Bei Schott ist es unter §10 auch nicht wirklich aussagefähig https://www.schott-music.com/de/agb
Was dort jedoch mir auffällt ist, dass ausschließlich von privater Nutzung gesprochen wird. Also darf man die Ausgaben nicht für ein Konzert nutzen?

Da bleibt ein ungutes Gefühl, ob im Zweifel ein Ausdruck der AGB eine Rechtssicherheit bietet. Was


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04.02.2024 11:24 (zuletzt bearbeitet: 04.02.2024 11:28)
avatar  pvh
#40 RE: GEMA mal wieder
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Christian_Hofmann im Beitrag #39
Also es fehlt irgendein Dokument, welches rechtssicher beschreibt was in welchem Umfang gestattet ist und was nicht. Ein Beispiel von B-Musik https://shop.bnote.de/de_DE/agb-fuer-digitale-ausgaben wobei diese soweit ich weiß nur Werke nachdrucken, die ohnehin nicht mehr geschützt sind.

Bei Schott ist es unter §10 auch nicht wirklich aussagefähig https://www.schott-music.com/de/agb
Was dort jedoch mir auffällt ist, dass ausschließlich von privater Nutzung gesprochen wird. Also darf man die Ausgaben nicht für ein Konzert nutzen?

Ich sehe das so, dass man im ersten Fall das Dokument für den eigenen Bedarf beliebig oft ausdrucken/kopieren kann, also etwa für den eigenen Chor, für einen Gottesdienst, in dem man Dienst hat, usw. Man darf es aber nicht dem Kollegen überlassen, der das dann etwa für seinen Chor etc. nutzt bzw. ausduckt/kopiert.

Im zweiten Fall verstehe ich das so, dass man das Dokument auf mehrere eigene Endgeräte kopieren, aber nicht an andere Personen weitergeben darf, also auch nicht für die Mitglieder des eigenen Chores auf deren Endgeräte kopieren oder gar ausdrucken darf. Ob man das Dokument für eigenen Gebrauch ausdrucken darf, wird tatsächlich aus diesem Text schon grammatikalisch nicht ganz klar bzw. es gibt keine explizite Aussage dazu. Es wäre aber aus meiner Sicht schon sehr einschränkend, wenn man das Dokument nur auf Endgeräten nutzen darf. Ich brauche im Gottesdienst-Alltag meine Zettel, die kreuz und quer auf dem Notenpult liegen oder kleben.

Bei eBooks gibt es die Auffassung, dass man solche mit "hartem" DRM-Schutz grundsätzlich nicht ausdrucken oder weitergeben darf, solche mit weichem Schutz ("digitales Wasserzeichen") aber schon. Regel: Lässt sich das einfach und ohne Tricks oder Hilfssoftware zum Knacken des Kopierschutzes ausdrucken (kopieren), dann darf man das für den persönlichen Gebrauch (nicht für die Weitergabe) tun, sonst nicht. Die eBooks, die ich kaufe, darf ich in der Regel sogar bis zu 5 x oder so an Familienmitglieder oder Freunde weitergeben bzw. auf deren Geräte kopieren ("ausleihen"), die sie dann aber selbst nicht weitergeben dürfen.

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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04.02.2024 14:26
avatar  Mixtura
#41 RE: GEMA mal wieder
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Mittlerweile spiele ich viel aus dem Tablet, damit komme ich prima zurecht. Aber auch das muss ich mir einrichten, denn bei einer Begleitung kann ich nicht so einfach mehrere Seiten zurückblättern. Also füge ich mir an entsprechender Stelle die Wiederholungsseiten ein und male auch drin herum. Chornoten, die käuflich erworben sind, scanne ich ebenfalls ein. Ein in einem meiner Chöre singender Rechtsanwalt hat mir irgendwann erklärt, dass ich das streng genommen nicht dürfe, obwohl das Original vorhanden sei (und bei Aufführungen immer in meiner Tasche ist). Aber: So lange die Verlage nicht in der Lage sind, Noten mit vernünftigen Wendestellen zu produzieren, kann man nur mit Kopien arbeiten, egal ob digital oder selbst erstelltem Leporello. (


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04.02.2024 14:41
avatar  Dirk
#42 RE: GEMA mal wieder
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Zitat von pvh im Beitrag #34

Es gibt Komponisten/-innen, die nicht Mitglied der GEMA sind. Hier muss direkt mit den betreffenden Personen wegen Aufführungsrechten verhandelt werden. Es gibt auch (einzelne) Komponisten/-innen, die nicht in der GEMA sind und ihre Werke gemeinfrei stellen. Da gibt es kein Problem. Wenn jemand aber Mitglied beider GEMA ist und seine Werke dort gemeldet hat, sind diese GEMA-pflichtig, auch wenn der/die Urheber/-in darauf im Einzelfall verzichten würde.



Die Problematik die Christoph beschrieben hat liegt ja auch darin, dass für die Musik die GEMA und für den Text die VG-Wort zuständig ist. Konkret heißt es, dass bei manchen Stücken die Musik zwar über den GEMA Pauschalvertrag gedeckelt ist, aber der Text dann evtl. einzeln mit dem Texter lizensiert werden muss.
Vielleicht erinnern sich ja noch einige, wie der Texter Klaus Lüchtefeld um 2010 bei vielen Gemeinden Lizenzgebühren eingetrieben hat, weil dort Lieder mit Texten von ihm gesungen wurden. Über eine Internetrecherche hat er Gemeinden ausgemacht die entsprechende Lieder in ihrem Chor-Repertoir hatten und damit dann auch verbunden, dass diese Lieder im Gottesdienst gesungen wurden. Ich hatte in drei Gemeinden das Thema. Wir hatten Stücke von der Kölner Domfestmesse (Musik: Heinz-Martin Lonquich) aus Originalnoten für jeden Sänger gesungen, aber keine Liedzettel ausgelegt. Ich war im guten Glauben, dass würde reichen. Leider ist Herr Lüchtefeld nicht Mitglied der VG Wort und verwertet seine Rechte selbst. In seiner Antwort an uns schrieb er, dass normalerweise die Stücke lizenfrei wären, aber da es keine Liedtexte für die Gemeinde gab, konnte sein Text nicht entsprechend gewürdigt werden... Da es die drei Gemeinden nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollten, gingen hier insgesamt Beträge im dreistelligen Bereich über den Tisch. Also eine Meldung bei der GEMA (Was in einem Gottesdienst ja eigentlich nicht gebraucht wird) hätte hier nicht ausgereicht.
Naja, in vielen Gemeinden in der Region Krefeld-Mönchengladbach-Viersen sind danach alle Stücke mit Texten von Herrn Lüchtefeld aus dem Repertoir verbannt worden und werden bis heute nicht mehr gesungen.

Was ich damit nur sagen will ist, dass allein die Meldung an die GEMA nicht reicht, gleichzeit muss auch danach gesucht werden, ob der Texter seine Texte nicht selbst verwerdet. Leider gibt es bei der VG Wort immer noch keine Suche nach Werken und Mitgliedern.

Ich frage mich wirklich, wohin das mal führen wird... Mit einem Fuß im Knast ist man anscheinend immer...

Gruß
Dirk


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04.02.2024 14:52
avatar  Dirk
#43 RE: GEMA mal wieder
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Mir geht es wie Mixtura. Habe sehr viele meiner Noten die ich gerne spiele mittlerweile für mein Tablett digitalisert. Hier müssen die Verlage meines Erachtens unbedingt was machen. Wenn ich das Original besitze und diese jetzt in "anderer" Form nutze, sollte es mit normalem Menschenverstand ja möglich sein, ohne gleich eine Straftat zu begehen.
Es geht ja nicht darum, dass damit "Kopien" verbreitet werden, lediglich um eine andere Verwendung.
Zum Glück gibt es ja mittlerweile Verlage/Komponisten die Ihre Noten auch direkt digital anbieten und auch die Möglichkeit bieten diese auszudrucken. Eine CD durfte früher ja auch zum privaten Zweck ganz legal kopiert werden...

Tja, die Welt muss in den digitalen Möglichkeiten erst ankommen.

Gruß
Dirk


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04.02.2024 15:14
#44 RE: GEMA mal wieder
Ch

Zitat von Dirk im Beitrag #43

Tja, die Welt muss in den digitalen Möglichkeiten erst ankommen.


Das ist die Welt bereits, nur auf dieser Insel mit dem Namen Deutschland, wo ein Faxgerät schon teilweise das Höchstmaß an Digitalisierung darstellt, ist es eben alles etwas schwieriger. Die Gesetze sind vermutlich nahezu unverändert von den Urhebern übernommen worden. Wenn man sich die Gesetze anschaut, dann kann man bezweifeln, dass auch nur irgendjemand, der daran beteiligt war jemals musiziert hat.


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04.02.2024 23:41
avatar  pvh
#45 RE: GEMA mal wieder
pv
pvh

Hallo,

Zitat von Mixtura im Beitrag #41
Mittlerweile spiele ich viel aus dem Tablet, damit komme ich prima zurecht. [...]Chornoten, die käuflich erworben sind, scanne ich ebenfalls ein. Ein in einem meiner Chöre singender Rechtsanwalt hat mir irgendwann erklärt, dass ich das streng genommen nicht dürfe, obwohl das Original vorhanden sei

da hat er leider Recht. Es wird tatsächlich auch so argumentiert, dass durch die Nutzung von gescannten Noten keine Abnutzung der Originalnoten erfolgt und dem Verlag Einnahmen entgehen (Ersatzbeschaffung zerfledderter Noten). Das ist jetzt echt kein Witz!

Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.


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