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Liturgisches Leben und Corona
#121 RE: Liturgisches Leben und Corona
Zitat von Gemshorn im Beitrag #118
Österreich halt... Hatte erst dieser Tage ein Gespräch, in dem ich erfuhr, dass in einer Gemeinde in NÖ nach wie vor nur Schubert- und Haydnmesse gesungen würden. Das Gotteslob läge zwar auch dort in den Kirchenbänken, aber man brauche es fast nie. Unverständlich.
Die für diese Situation (Un)Verantwortlichen würde ich gerne einmal kennen lernen...
In meinem Wohnort werden die liturgischen Stücke (Doxologie, Kyrie, Gloria, Halleluja - beim Abendmahl zusätzlich "Heilig" und "Christe, du Lamm Gottes") nach den Weisen gesungen, die Friedrich Wilhelm III. anno 1832 für die Agende der altpreußischen Union bei Meister Dimitri Bortnijanski bestellte ...
Schon vor mehr als 100 Jahren standen sie nicht mehr im Gesangbuch der Preußischen Union. An der Orgel aber liegt ein uralter Ausriß aus einem Orgelbuch mit den entsprechenden Sätzen, die natürlich allesamt zu hoch sind. Ich habe der Pfarrerin mehrfach geraten, das Ding endlich verschwinden zu lassen. Denn in der Konsequenz singt kaum jemand mit, wenn Einsatztöne bei c2 liegen ...
LG
Michael
Öffentliche Gottesdienste: Diözesen beraten
Wenn ich in dem Artikel lese, wie viel sich seitens der Bischöfe über alles Mögliche „gefreut“ wird, vermisse ich jegliche kritische Sicht auf die eine oder andere Maßnahme.
#123 RE: Liturgisches Leben und Corona
Ich fände es wichtig, die Maßnahmen kritisch zu bewerten, wenn der Handlungsdruck weg ist.
Im Nachhinein ist man immer klüger - oder sollte zumindest versuchen, es zu werden. Für die Fälle, die unweigerlich nachkommen. Denn wir werden ja damit rechnen müssen, dass die Natur (oder nach anderer Lesart: irgendwelche durchgeknallten Biochemiker in geheimen Labors ) in Zukunft versuchen wird, diese lästige Spezies zu dezimieren, die den Globus in die Klimakatastrophe treibt ...
LG
Michael
#124 RE: Liturgisches Leben und Corona
Hier die Stellungnahme der NAK Nord/Ostdeutschland:
Coronavirus – Lockerungen des Versammlungsverbots
Die europäischen Bezirksapostel haben zusammen mit dem Stammapostel folgende Festlegungen
hinsichtlich sämtlicher kirchlicher Aktivitäten während der Dauer der Corona-Krise und im Zuge der
zu erwartenden Lockerungen der gegenwärtigen Beschränkungen getroffen:
• Es gelten die Vorschriften der Landesregierungen und der Kommunen, die die Bestimmungen der
Landesregierungen enger fassen können.
• Insbesondere sind Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
• Gottesdienste
o Geschwister mit geschwächtem Immunsystem und Erkältungssymptomen werden
gebeten, ohne schlechtes Gewissen auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten.
o Die Teilnehmerzahl muss sich im vorgegebenen Rahmen bewegen, die Abstandsregeln
sind einzuhalten (1,5 bis 2,0 Meter). Wenn z.B. Versammlungen bis zu 50 Personen
erlaubt sind und eine Gemeinde am Sonntag z.B. 80 bis 95 Gottesdienstteilnehmer hat,
müssen zwei Gottesdienste angeboten werden. Hat eine Gemeinde z.B. 120 bis 145
Gottesdienstteilnehmer, sind drei Gottesdienste anzubieten. Die Gottesdienstzeiten sind
auf örtlicher Ebene festzulegen. Ebenso muss eine Einteilung der Gottesdienstteilnehmer
auf die angebotenen Gottesdienste getroffen werden, da dies nicht dem Zufall
überlassen werden kann. Der Gemeindevorsteher ist dafür verantwortlich. Es ist sinnvoll,
die Vorgehensweise innerhalb der Bezirke zu koordinieren und mit den zuständigen
Bezirksvorstehern abzustimmen.
o Begrüßungen und Verabschiedungen sollen ohne Handschlag erfolgen.
o Musikalische Beiträge, Gemeinde- und Chorgesang sind – da die Abstandsregel
Grundbedingung für die Durchführung des Gottesdienstes ist – möglich. Ggf. kann auch
ein Solist oder eine kleine Gesanggruppe, ein Streichquartett oder auch die Orgel alleine
den musikalischen Teil des Gottesdienstes bestreiten. Auch für Ensembles gilt
selbstverständlich die Abstandsregel. Sofern das Tragen eines Mundschutzes verordnet
wird, entfällt der Gemeinde- und Chorgesang.
o Die Amtsträger sollen unmittelbar vor Gottesdienstbeginn nochmals gründlich ihre
Hände waschen. Danach sollen außer Bibel, Gesangbuch und Abendmahlsgefäße keine
Gegenstände mehr berührt werden.
o Bei der Feier des Heiligen Abendmahls findet die Konsekration mit Mundschutz statt. Der
Amtsträger darf aber dennoch nicht „in die Patenen sprechen“. Unmittelbar vor dem
Austeilen des Heiligen Abendmahls desinfizieren die betreffenden Amtsträger ihre Hände
mit einem Desinfektionsmittel. Dies kann offen vor der Gemeinde geschehen. Möglichst
wenige Amtsträger teilen das Heilige Abendmahl aus, dabei tragen sie einen
Mundschutz. Die austeilenden Amtsträger müssen darauf achten, dass sie mit ihrer Hand
nicht die Hände der Empfangenden berühren. Die Abendmahlsgefäße sind so zu befüllen,
dass die Anzahl der Hostien möglichst genau der Anzahl der Gottesdienstteilnehmer
entspricht. Übrig gebliebene Hostien dürfen nicht mehr verwendet werden. Die
Abendmahlsgefäße sind zu desinfizieren.
o Weitere sakramentale Handlungen (Heilige Versiegelung und Heilige Wassertaufe)
können auf Wunsch der betreffenden Geschwister erfolgen. Der durchführende
Amtsträger hält bei der Ansprache auch die Abstandsregel ein und trägt zur Handlung
selbst einen Mundschutz.
o Segenshandlungen (z.B. zu Hochzeitsjubiläen) können in derselben Weise auf Wunsch
der betreffenden Geschwister durchgeführt werden. Amtshandlungen (z.B.
Ordinationen) sind ebenfalls möglich.
o Bis zu dem Zeitpunkt, an dem „analoge“ Gottesdienste wieder flächendeckend
durchgeführt werden können, werden weiterhin zentrale Video-Gottesdienste
angeboten.
o Wochengottesdienste können dort durchgeführt werden, wo analoge Gottesdienste
möglich sind. Wo dies nicht möglich ist, können weiterhin Andachten über die Medien
angeboten werden.
• Unterrichte
o Konfirmandenunterrichte, Religionsunterrichte und Sonntagsschule können unter
Berücksichtigung der Hygiene- und/oder Abstandsregeln dann durchgeführt werden,
wenn der Schulbetrieb in der Region wieder aufgenommen wird.
o Vorsonntagsschule kann dann unter der Berücksichtigung von Hygiene und/oder
Abstandsregeln durchgeführt werden, wenn in der Region der Kita-Betrieb wieder
aufgenommen wird.
LG Bernd
Zitat von wohli im Beitrag #125
Wenn z.B. Versammlungen bis zu 50 Personen erlaubt sind und eine Gemeinde am Sonntag z.B. 80 bis 95 Gottesdienstteilnehmer hat, müssen zwei Gottesdienste angeboten werden. Hat eine Gemeinde z.B. 120 bis 145 Gottesdienstteilnehmer, sind drei Gottesdienste anzubieten.
Das finde ich eine sehr intelligente Regelung!
#130 RE: Liturgisches Leben und Corona
Zitat von trompetendulzian im Beitrag #78Zitat von Gemshorn im Beitrag #73
Später wurde das ganze computergestützt zusammengeschnitten und zu einer einzigen großen Chordarbietung verschmolzen. Klingt beeindruckend.
Er scheint aber leider kein aktuelles Projekt zu haben (sonst würde ich versuchen mich zu bewerben)
Und siehe da, soeben erreicht mich die Nachricht, dass Eric Whitacre ein sechstes Virtual Choir-Projekt vorbereitet. Hier kann man sich voranmelden, was ich soeben getan habe .
Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute ebenfalls ihre Leitlinien zu den öffentlichen Gottesdiensten herausgegeben: https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diver...orona-Krise.pdf
Als Kirchenmusiker sollte man auf dieser Basis lieber einen Pudding an die Wand nageln, wenn man etwas Belastbares haben will ...
Ich hoffe, dass die Ausführungsbestimmungen zur Musik bei uns in Bayern etwas konkreter werden ... Ich hab regelmäßig einen "Brüllaffen" im Gottesdienst, der jedes Gebot zur Lautstärkenmäßigung ad absurdum führt. Der singt sogar den Nachhall mit, und das in unserer extra für die Kirchenmusik und eine gute Akustik gebauten Kirche ...
#132 RE: Liturgisches Leben und Corona
Wir sind gerade in der Planungsphase und fangen erst Anfang Mai mit Gottesdiensten an, dann mit zwei Sonntagsgottesdiensten und vier verschiedenen Gruppen à 25 (+ Zelebranten, liturgische Dienste, externe Besucher...), die sich 14tägig abwechseln. Damit können ca. 100 - 110 Gläubige innerhalb zweier Wochen am Gottesdienst teilnehmen. Die Variante mit dem eigenen Gotteslob werden wir nutzen. Auf Liedzettel werden wir verzichten, weil der Aufwand sehr hoch ist und die Zettel nach jedem Gottesdienst vernichtet werden müssten. Ein gewisses Grundrepertoire ist ja quasi abrufbereit vorhanden. Und auch ein Schubert-Heilig darf ab und an mal genommen werden.
Ich bin sehr gespannt, ob das Kommende die Gemeinde zusammenhält. Und auf das Ordnungsamt, welches sicher sprungbereit au der Matte stehen wird. Zu Ostern standen zwei Streifenwagen an der evangelischen Stadtkirche, um etwaige Kirchgänger an demselbigen zu hindern.
#133 RE: Liturgisches Leben und Corona
Zitat von SeltenGedackt im Beitrag #133
Zu Ostern standen zwei Streifenwagen an der evangelischen Stadtkirche, um etwaige Kirchgänger an demselbigen zu hindern.
Das darf doch nicht wahr sein!
Da heißt es immer (und oft auch zu recht), die Polizei sei überlastet mit der Verfolgung von (wirklichen) Straftätern. Aber zwei Polizeistreifen Sonntag früh vor die Kirche zu stellen, um Menschen ein "Knöllchen" zu verpassen, die beten wollen - das hat schon was von Wegelagerei, finde ich. Da würde ich gern mal mit dem Verantwortlichen ein paar Takte über die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" palavern.
Ich glaube, da wäre mir der Satiregaul durchgegangen. Ich hätte die Jungs angequatscht und ihnen "gemeldet", dass ich gerade in der städtischen Bedürfnisanstalt drei Kerle direkt nebeneinander beim Synchronpieseln beobachtet habe. Und an der Sparkasse seien drei finstere Gestalten mit Sturmhauben und Brecheisen zugange.
Wenn sie mich dann gefagt hätten, ob ich sie vera ... will, hätte ich mit einem enschiedenen "Ja" geantwortet.
Wehe dem Land, in dem das "Ordnungsamt" Menschen vom Gottesdienst abhält ...
Da werden bei den Älteren wohl Erinnerungen wach an Zeiten, die sie vergangen glaubten.
LG
Michael
Zitat von Wichernkantor im Beitrag #134
Wehe dem Land, in dem das "Ordnungsamt" Menschen vom Gottesdienst abhält ...
wolltest du wohl sagen...
Aber im Ernst:
Wo sind die Zeitungen und das Fernsehen, wenn so etwas passiert?
Ähnlich wie bei den bischöflichen "Freudenkundgebungen" über jede noch so frustrierende Einschränkung, vermisse ich auch medial das kritische Korrektiv. Wo sind sie alle?
#135 RE: Liturgisches Leben und Corona
Jo, ein Lokalredakteur, der seinen Beruf ernst nimmt, könnte denen, die dafür verantwortlich waren, ganz schön einheizen. Und als Wähler würde ich mir einen Knoten ins Taschentuch machen und mich bei der nächsten Kommunalwahl nach vertretbaren Alternativen umsehen ...
So macht man aus staatstragenden Bevölkerungsschichten "Wutbürger" ...
LG
Michael
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